Antrag der CSU - Fraktion vom 19.01.2019
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 31.01.2019
die Beantwortung der Fragen aus dem Antrag vom 19.01.2019 beschlossen (Anlage
1). Nachfolgend sind die Fragen und Antworten dargestellt.
1. Welche Flächen sind aktuell im Besitz der
Stadt Kitzingen?
Antwort:
Siehe Anlage Nr. 2 (Städtische Flächen)
2. Welche erforderlichen Flächen müssen noch
erworben werden?
(insbesondere für die Errichtung des ZOBs und
die Gestaltung des
Bahnhofvorplatzes)
Antwort:
Zur Umsetzung des ZOBs und der Vorfläche
(Eingangsbereich entsprechend der Vorschlagsvariante Anlage 3) ist die
Inanspruchnahme der nördlichen am Bahnhofsgebäude angrenzenden Parkplätze und
weiterer Flächen erforderlich. Siehe hierzu die blau markierten Flächen der
Anlage 4.
3. Welche Punkte des Stadtratsbeschlusses vom
30.9.2014 sind erledigt
und welche sind noch offen?
Antwort:
Das konkurrierende Verfahren wurde
durchgeführt und anschließend vom Stadtrat am 12.11.2015 beschlossen (siehe
Anlage 5), das Büro „hofmann keicher ring architekten“ ist mit der Überplanung
zu beauftragen. Der Vertrag wurde ausgearbeitet jedoch nicht unterzeichnet.
Eine Vereinbarung mit der Bahn über die Verfügbarkeit der entsprechenden
Flächen wurde vorbereitet, jedoch nicht geschlossen. Die Vertreter der Bahn
haben am 04.02.2016 (Anlage 6) mitgeteilt, dass eine Veräußerung des Gebäudes
und der bahneigene Flächen vorgesehen ist. Eine Vereinbarung mit der Stadt
Kitzingen wird vor diesem Hintergrund nicht mehr geschlossen. Auf Veranlassung
des Stadtrates wurden alle Verfahren (ausgenommen vom „Stellplatz Süd“) im
Bereich des Bahnhofvorplatzes zurückgestellt. Das betrifft die Friedensstraße
und das Bauleitplanverfahren gleichermaßen.
4. Welche neuen Beschlüsse sind ggf.
erforderlich, um dem Stillstand am Bahnhof
ein Ende zu bereiten und das Bahnhofsumfeld
mittelfristig einer großen Kreisstadt
angemessen zu entwickeln?
Antwort:
Es bedarf eines Beschlusses über die Verfügbarkeit
der Flächen entsprechend Punkt 2 und Anlage 4 dieses Sachvortrages. Darüber
hinaus sind die vorbereitenden Planungsverträge mit dem Büro „hofmann keicher
ring architekten“ zu unterzeichnen. Es bedarf der Klärung, wie mit der Fläche
(Wegerecht) umzugehen ist.
5. Wann werden mit dem neuen Eigentümer
Gespräche geführt, um zu erfahren,
welche Pläne dieser hat und wann diese
umgesetzt werden?
Antwort:
Ein erstes Gespräch am Tisch des
Oberbürgermeisters erfolgte am 04.02.2019 mit AEDIFICIA Herr Steinert, Herr
Farras, Herr Siewert. Die Vertreter von AEDIFICIA äußerten grundsätzlich
Interesse gemeinsam das Bahnhofsgebäude und die Freiflächen zu entwickeln.
Darüber hinaus besteht ein Interesse an der Schaffung der Barrierefreiheit für
die Bahnsteige, was jedoch in der Zuständigkeit der Bahn liegt. Weitere
Gespräche sind nach der Stellungnahme Ende Februar 2019 geplant.
6. Wann ist der Bahnhof wieder für die
Öffentlichkeit zugänglich?
Antwort:
Das Gebäude ist im Eigentum der AEDIFICIA. Die
Vertreter der AEDIFICIA sind gewillt, das Bahnhofsgebäude erst mit der
Nutzungsaufnahme von Einrichtungen im Bahnhof zu öffnen. Der Zeitpunkt ist
offen. Für die Bahnkunden gibt es den Zugang (Wegerecht) neben dem Bahnhofsgebäude.
(Lageplan, Anlage Nr. 4)
7. Welche Gespräche und welche Ergebnisse
wurden in Bezug auf die geforderte
Barrierefreiheit geführt? Mit welchen
Zuschussgebern wurde gesprochen?
Antwort:
a) die
Barrierefreiheit im Gebäude bzw. der Zugang zu den Gleisen obliegt dem privaten
Eigentümer AEDIFICIA. Welcher gewillt ist diese mit der Nutzungsaufnahme
herzustellen.
b) die
Barrierefreiheit zu den Bahnflächen ist in der Zuständigkeit der Bahn.
AEDIFICIA und Stadt Kitzingen werden gemeinsam das Ziel verfolgen.
8. Wie sieht der neue Zeitplan für die
Errichtung der kostenlosen und geförderten
119 Park&Ride Parkplätze auf dem
stadteigenen Grundstück im Süden aus?
(akt. Beschlusslage: In der SR Sitzung am
29.6.2017 wurde auf unsere Nachfrage
folgende Vorgehensweise mit Zeitschiene
zugesagt:
Antwort:
Die Unterlagen für den
Zuwendungsantrag wurden nach Vorgabe des Fördergebers überarbeitet und erneut
vorgelegt. Eine zusätzliche Förderung über die Pauschalförderung (je
Stellplatz) hinaus wurde in Aussicht gestellt. Die Ausschreibungsunterlagen
sind weitgehend vorbereitet; nach Zustimmung der Regierung zum vorzeitigen
Baubeginn folgt die öffentliche Ausschreibung.
Geplanter Ablauf:
Submission: 21.03.2019
Stadtratsbeschluss: 09.04.2019
(Auftragsvergabe)
Gepl. Baubeginn: 29.04.2019
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.