Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 31.01.2019 die Beantwortung der Fragen aus dem Antrag vom 19.01.2019 beschlossen (Anlage 1). Nachfolgend sind die Fragen und Antworten dargestellt.

 

 

1. Welche Flächen sind aktuell im Besitz der Stadt Kitzingen?

Antwort:

Siehe Anlage Nr. 2 (Städtische Flächen)

 

 

2. Welche erforderlichen Flächen müssen noch erworben werden?

(insbesondere für die Errichtung des ZOBs und die Gestaltung des

Bahnhofvorplatzes)

Antwort:

Zur Umsetzung des ZOBs und der Vorfläche (Eingangsbereich entsprechend der Vorschlagsvariante Anlage 3) ist die Inanspruchnahme der nördlichen am Bahnhofsgebäude angrenzenden Parkplätze und weiterer Flächen erforderlich. Siehe hierzu die blau markierten Flächen der Anlage 4.

 

 

3. Welche Punkte des Stadtratsbeschlusses vom 30.9.2014 sind erledigt

und welche sind noch offen?

Antwort:

Das konkurrierende Verfahren wurde durchgeführt und anschließend vom Stadtrat am 12.11.2015 beschlossen (siehe Anlage 5), das Büro „hofmann keicher ring architekten“ ist mit der Überplanung zu beauftragen. Der Vertrag wurde ausgearbeitet jedoch nicht unterzeichnet. Eine Vereinbarung mit der Bahn über die Verfügbarkeit der entsprechenden Flächen wurde vorbereitet, jedoch nicht geschlossen. Die Vertreter der Bahn haben am 04.02.2016 (Anlage 6) mitgeteilt, dass eine Veräußerung des Gebäudes und der bahneigene Flächen vorgesehen ist. Eine Vereinbarung mit der Stadt Kitzingen wird vor diesem Hintergrund nicht mehr geschlossen. Auf Veranlassung des Stadtrates wurden alle Verfahren (ausgenommen vom „Stellplatz Süd“) im Bereich des Bahnhofvorplatzes zurückgestellt. Das betrifft die Friedensstraße und das Bauleitplanverfahren gleichermaßen.

 

 

4. Welche neuen Beschlüsse sind ggf. erforderlich, um dem Stillstand am Bahnhof

ein Ende zu bereiten und das Bahnhofsumfeld mittelfristig einer großen Kreisstadt

angemessen zu entwickeln?

Antwort:

Es bedarf eines Beschlusses über die Verfügbarkeit der Flächen entsprechend Punkt 2 und Anlage 4 dieses Sachvortrages. Darüber hinaus sind die vorbereitenden Planungsverträge mit dem Büro „hofmann keicher ring architekten“ zu unterzeichnen. Es bedarf der Klärung, wie mit der Fläche (Wegerecht) umzugehen ist.

 

 

 

 

 

5. Wann werden mit dem neuen Eigentümer Gespräche geführt, um zu erfahren,

welche Pläne dieser hat und wann diese umgesetzt werden?

Antwort:

Ein erstes Gespräch am Tisch des Oberbürgermeisters erfolgte am 04.02.2019 mit AEDIFICIA Herr Steinert, Herr Farras, Herr Siewert. Die Vertreter von AEDIFICIA äußerten grundsätzlich Interesse gemeinsam das Bahnhofsgebäude und die Freiflächen zu entwickeln. Darüber hinaus besteht ein Interesse an der Schaffung der Barrierefreiheit für die Bahnsteige, was jedoch in der Zuständigkeit der Bahn liegt. Weitere Gespräche sind nach der Stellungnahme Ende Februar 2019 geplant.

 

 

6. Wann ist der Bahnhof wieder für die Öffentlichkeit zugänglich?

Antwort:

Das Gebäude ist im Eigentum der AEDIFICIA. Die Vertreter der AEDIFICIA sind gewillt, das Bahnhofsgebäude erst mit der Nutzungsaufnahme von Einrichtungen im Bahnhof zu öffnen. Der Zeitpunkt ist offen. Für die Bahnkunden gibt es den Zugang (Wegerecht) neben dem Bahnhofsgebäude. (Lageplan, Anlage Nr. 4)

 

 

7. Welche Gespräche und welche Ergebnisse wurden in Bezug auf die geforderte

Barrierefreiheit geführt? Mit welchen Zuschussgebern wurde gesprochen?

Antwort:

a)    die Barrierefreiheit im Gebäude bzw. der Zugang zu den Gleisen obliegt dem privaten Eigentümer AEDIFICIA. Welcher gewillt ist diese mit der Nutzungsaufnahme herzustellen.

b)    die Barrierefreiheit zu den Bahnflächen ist in der Zuständigkeit der Bahn. AEDIFICIA und Stadt Kitzingen werden gemeinsam das Ziel verfolgen.

 

 

8. Wie sieht der neue Zeitplan für die Errichtung der kostenlosen und geförderten

119 Park&Ride Parkplätze auf dem stadteigenen Grundstück im Süden aus?

(akt. Beschlusslage: In der SR Sitzung am 29.6.2017 wurde auf unsere Nachfrage

folgende Vorgehensweise mit Zeitschiene zugesagt:

Antwort:

Die Unterlagen für den Zuwendungsantrag wurden nach Vorgabe des Fördergebers überarbeitet und erneut vorgelegt. Eine zusätzliche Förderung über die Pauschalförderung (je Stellplatz) hinaus wurde in Aussicht gestellt. Die Ausschreibungsunterlagen sind weitgehend vorbereitet; nach Zustimmung der Regierung zum vorzeitigen Baubeginn folgt die öffentliche Ausschreibung.

Geplanter Ablauf:

Submission:              21.03.2019

Stadtratsbeschluss:  09.04.2019  (Auftragsvergabe)

Gepl. Baubeginn:     29.04.2019

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.