Betreff
Schülerhort Kitzingen - Antrag auf Defizitausgleich für das Jahr 2019
Vorlage
2019/040
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit dem Haushaltsplan 2019 - eingegangen am 13.12.2018 – beantragte der AWO Bezirksverband Unterfranken e.V., als Betriebsträger des Schülerhorts Kitzingen für den Schülerhort Kitzingen gem. der Kooperationsvereinbarung einen 90 %igen Defizitausgleich aus dem Betrieb der Kindertageseinrichtung, da sich zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Defizit abzeichnete.

 

Gemäß § 6 Abs. 4 der Kooperationsvereinbarung wird dem Träger neben dem gesetzlichen Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG und einem Betriebskostenzuschuss (Bauunterhalts-zuschuss von 4.000 € jährlich) zusätzlich die Gewährung von 90 % des ungedeckten Betriebsaufwands als freiwilliger Zuschuss in Aussicht gestellt.

 

Für das Jahr 2019 errechnet sich nach der Berechnungsmatrix ein Gesamtdefizit von 32.479,00 €, von dem 90 % als Ausgleich durch die Stadt Kitzingen gewährt werden können und in 4 Abschlagszahlungen an den Träger grundsätzlich auszahlungsfähig sind.

 

Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 der Defizitvereinbarung ist die jährliche Haushaltsplanung der Stadt bis zum 20.10. eines Jahres zur Prüfung vorzulegen, soweit diese einen Fehlbetrag erwarten lässt. Die Unterlagen des AWO Bezirksverbandes Unterfranken e.V. gingen demnach nicht fristwahrend bei uns ein. Gemäß § 7 Abs. 5 und § 9 Abs.2 i.V.m. Abs. 8 der Kooperationsvereinbarung entfällt grundsätzlich der Anspruch auf Defizitausgleich, wenn die berücksichtigungsfähigen Ausgaben, ohne Begründung bzw. Einverständnis der Stadt überzogen werden bzw. die Haushaltsplanung oder Jahresrechnung verfristet eingereicht werden.

Inwieweit die zusätzliche Förderung dennoch gewährt wird, entscheidet das zuständige Organ der Stadt; hier Stadtrat.

 

Durch die Übernahme der Trägerschaft durch den AWO Bezirksverband Unterfranken e.V. zum 01.09.2018, war dem Träger eine fristgerechte Einreichung zeitlich kaum möglich. Aufgrund dieser besonderen Situation wird vorgeschlagen, einen Defizitausgleich in Höhe von 90 % des zu erwartenden/errechneten voraussichtlichen Defizits zu gewähren.

 

Die Abschlagszahlungen würden dann wie folgt veranlasst werden:

 

Für das Jahr 2019               Auszahlung am:

 

1. Abschlag     6.507,88 €       25.02.2019

2. Abschlag     6.507,88 €       15.05.2019

3. Abschlag     6.507,88 €       15.08.2019

4. Abschlag     8.771,49 €       15.11.2019

Summe         28.295,14 €

 

1.    Vom Sachvortrag 2019/040 wird Kenntnis genommen.

 

2a)  Dem Antrag des AWO Bezirksverbandes Unterfranken e.V., als Betriebsträger des Schülerhorts Kitzingen, auf Gewährung eines 90 %igen Defizitausgleiches gem. der Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2019 wird trotz verspäteter Einreichung der Haushaltsplanung  zugestimmt.

 

2b)  Der Antrag des AWO Bezirksverbandes Unterfranken e.V., als Betriebsträger des Schülerhorts Kitzingen, auf Gewährung eines 90 %igen Defizitausgleiches gem. der Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2019 wird aufgrund verspäteter Einreichung der Haushaltsplanung  abgelehnt (alternativ).

 

2c)  Der Antrag des AWO Bezirksverbandes Unterfranken e.V., als Betriebsträger des Schülerhorts Kitzingen, auf Gewährung eines 90 %igen Defizitausgleiches gem. der Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2019 wird aufgrund verspäteter Einreichung der Haushaltsplanung auf ____ % reduziert (alternativ).

 

3.    Die notwendigen Haushaltsmittel sind auf der HH-Stelle 4641.7183 bereitzustellen.