Betreff
Erlass einer Satzung für die Musikschule der Stadt Kitzingen (Musikschulsatzung)
Vorlage
2019/015
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Es ist beabsichtigt, die Rechtsgrundlagen für die Nutzung der Musikschule der Stadt Kitzingen und die Erhebung der Gebühren auf öffentlich-rechtliche Grundlagen zu stellen und die Musikschule auch formal zu einer öffentlichen Einrichtung im Sinne von Art. 23, 24 BayGO zu machen. Dies geschieht durch den Erlass entsprechender Satzungen. Bisher erfolgte die Ausgestaltung der Nutzungsverhältnisse und die der zu zahlenden Gebühren auf nicht eindeutig geregelter Grundlage. Es gab eine Gebührenordnung, die gleichzeitig die wesentlichen Grundlagen der Nutzung beinhaltete. Die Abrechnung und die Nutzung erfolgte über zivilrechtliche Verträge und Rechnungen.

 

Es hat sich jedoch gezeigt, dass es sinnvoller ist, kommunale Einrichtungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu betreiben. Vor dem Hintergrund wurden für die Musikschule der Stadt Kitzingen die Musikschulsatzung und die Musikschulgebührensatzung erarbeitet. Diese enthalten die wesentlichen Regelungen, die bisher in der jährlichen Gebührenordnung genannt waren.

 

Mit dem Satzungserlass wird auch der TZ 4 aus dem Gutachten des RPA 2015 - 2016 entsprochen.

 

Eine weitere Darstellung der Satzungsinhalte erfolgt im mündlichen Sachvortrag in der Sitzung.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung für die Musikschule der Stadt Kitzingen (Musikschulsatzung).