1.      Es wird zunächst verwiesen auf den Antrag der Bayernpartei Kitzingen vom 26.10.2018 (Anlage 1) sowie die erläuternde E-Mail an SG 30 vom 31.10.2018 (vgl. Anlage 2).

 

2.      Stellungnahme der Verwaltung:

 

Als Anlage 3 wird die derzeit gültige Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Stadt Kitzingen (Anschlags- und Plakatierungsverordnung) vom 05.10.2004 beigefügt. Ausweislich dieser Verordnung dürfen politische Parteien, Wählergruppen und Kandidaten bis zu sechs Monate vor Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie bis zu einem Monat vor konkreten Veranstaltungen Anschläge auch außerhalb der in § 1 Abs. 1 dieser Verordnung genannten Stellen anbringen, falls und solche es die zur Verfügung über diese Stellen Berechtigten gestatten.

 

§ 1 wiederum verweist darauf, dass in der Öffentlichkeit Anschläge, insbesondere Plakate, Zettel, Schriften und Tafeln, nur an den von der Stadt Kitzingen zugelassenen Anschlagflächen (Reklame- und Plakattafeln, Plakatsäulen und -ständer sowie in Schaukästen) angebracht werden.

 

In der Praxis wird die Regelung in § 2 der Verordnung so gelebt, dass sechs Wochen vor der Wahl die Parteien die Möglichkeit haben, im Stadtgebiet zu plakatieren. Dazu werden entsprechende Sondernutzungsgenehmigungen erteilt.

 

In der Sitzung des Stadtrates am 07.02.2013 wurde auf Antrag der SPD-Fraktion vom 22.12.2012 der dortige Antrag auf Beschränkung von Wahlplakaten abgelehnt (vgl. Anlage 4, Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 07.02.2013).

 

Bereits in den Jahren 1984 und 1989 wurde beschlossen, dass keine Plakatanschlagtafeln durch die Stadt Kitzingen aufgestellt werden. Bisher sind Plakatsäulen und / oder Anschlagtafeln der Stadt Kitzingen an zentralen Orten, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind, nicht vorhanden. Im Ergebnis einer Änderung der Plakatierungsverordnung müsste ein Konzept durch die Verwaltung erarbeitet werden, um für die politische Wahlwerbung geeignete (gut sichtbar, für alle Teile der Bevölkerung zugänglich) und ausreichende (für alle Parteien) Plätze zur Aufstellung in den Ortsteilen und der Innenstadt zu finden. Eine Tafel mit ca. 20 m² verursachen Kosten zwischen 3.500,00 € bis 5.000,00 €. Mindestens zehn großflächige Tafeln werden erforderlich sein. Bauzäune sind sicher wesentlich kostengünstiger, aber erscheinen als grundsätzlich nicht geeignet.

Das bisher gehandhabte freie Plakatieren innerhalb der Stadt Kitzingen ist zu beenden und 25 Plakatwände in Form von kostengünstigen Bauzäunen aufzustellen. Auf diesen müssen allen kandidierenden Parteien Platz für zwei Plakate eingeräumt werden.