Betreff
Gebührensatzung für die Benutzung städtischer Sportanlagen der Stadt Kitzingen;
Satzungserlass gemäß Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 GO
Vorlage
2018/230
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Es wird zunächst auf den Sachvortrag der Sitzungsvorlage 2018/249 zum Erlass der Benutzungssatzung für die städtischen Sportanlagen verwiesen.

 

Neben der Satzung über die Benutzung städtischer Sportanlagen ist getrennt davon gem. Art. 2 Abs. 1 KAG eine gesonderte Gebührensatzung für die Benutzung städtischer Sportanlagen zu erlassen. Diese wurde seitens des SG 13 und dem SG 30 erarbeitet und ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Die wichtigsten Änderungen zur bisherigen Gebührenordnung stellen sich wie folgt dar:

 

Es wird zwischen drei Nutzergruppen unterschieden:

a)    Kitzinger Sportvereine und sonstige Sportgruppen im Jugendbereich

b)    Kitzinger Sportvereine und sonstige Sportgruppen im Erwachsenenbereich

c)    Auswärtige Sportvereine und sonstige Gruppen sowie Schulen und städtische Einrichtungen

 

Gruppe c) erhält den Grundtarif, der sich aus nachfolgender Berechnung ergibt. Gruppe b) zahlt nur 50 % des Grundtarifs und Gruppe a) nur 25 % des Grundtarifs. Das sich daraus ergebende Defizit wird über die Haushaltsstelle 0.5500.7093 „Sportförderung, Zuschüsse an Vereine für die Nutzung städt. Sportanlagen“ ausgeglichen. Schulen und städtische Einrichtungen sind deshalb in Gruppe c), da die Stadt sich nicht selbst bezuschussen darf.

 

Um die Gebühren übersichtlicher zu gestalten, wurde unter § 3 Trainings- und Veranstaltungsgebühren eine Tabelle erstellt, in der jede Sportanlage einzeln aufgeführt und genau ersichtlich ist, welche Nutzergruppe welche Gebühr zu entrichten hat.

 

Zur Festlegung der Gebührenhöhe wurden die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes, sowie die Anzahl der Belegstunden der letzten 5 Jahre herangezogen. Daraus ergeben sich die jeweiligen Kosten pro Belegstunde.  Die Personalkosten wurden aus den Ausgaben herausgenommen, da ab 2019 die Personalkosten separat ausgewiesen werden und nicht mehr auf den einzelnen Haushaltstellen der Sportanlagen verbucht werden.

Es ergeben sich folgende Durchschnittswerte der letzten 5 Jahre (2014-2018):

 

                                                Kosten pro Belegstunde

Sickergrund Halle                               22,71 €

Sickergrund Freisport                         27,40 €

Florian-Geyer-Halle                            14,92 €

Freizeitzentrum                                   28,21 €

Siedlungshalle                         8,82 €

Im Durchschnitt:                               20,41 €

 

Damit die Sickergrundhalle nicht so viel teurer ist als die Florian-Geyer-Halle, wurde hier ein Durchschnittswert für alle drei großen Zweifeld- und Dreifeld-Hallen (Sickergrund, Deuster und Flo-Halle) von 18 € Training und 20 € Spiel für Auswärtige (Grundtarif) angesetzt.

Die Einfeld-Halle in der Friedrich-Bernbeck-Schule (Ausgaben nicht ersichtlich, da gemeinsame Haushaltsstelle mit der Schule) wurde mit der Einfeld-Sporthalle Siedlung mit 10 € Training und 12 € Spiel als Grundtarif gleichgesetzt. Ebenso der Gymnastikraum in der Flo-Halle und der Konditions- und zukünftige Multifunktionsraum im Sickergrund.

Damit die Rasenspielfelder im Sickergrund und dem Freizeitzentrum ebenfalls einheitlich sind, wurden hier 28 € für Training und 30 € für Spiele angesetzt. Das Rasenspielfeld bei der Florian-Geyer-Halle wurde jedoch mit 20 € Training und 22 € Spiel günstiger angesetzt, da hier die Qualität des Platzes deutlich unter den Plätzen im Sickergrund und dem Freizeitzentrum ist. Der Kunstrasenplatz sollte teurer sein, daher hier ein Ansatz von 40 € Training und 50 € Spiel als Grundtarif.

 

Im Zusammenhang mit der Neuregelung des Umsatzsteuerrechts für juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG) werden Nutzungsentgelte für die Überlassung städtischer Einrichtungen und damit auch Gebühren für die Benutzung von Sportanlagen ab dem Jahr 2021 umsatzsteuerpflichtig. In der Stadt Kitzingen werden bereits alle Sportanlagen als Betriebe gewerblicher Art geführt und für die entsprechenden Einnahmen wird Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt. Die abzuführenden Steuern werden auf die jeweiligen Zahlungspflichtigen umgelegt, weshalb auf die in der Gebührensatzung genannten Gebühren die jeweils gültige Umsatzsteuer noch hinzuzurechnen ist.

Aufgrund der Führung aller städtischen Sportanlagen als Betriebe gewerblicher Art ist eine Beibehaltung der derzeit kostenlosen Jugendspiele steuerrechtlich nicht mehr tragbar. Betriebe gewerblicher Art sind vorsteuerabzugsberechtigt. Dafür müssen jedoch angemessene Gebühren verlangt werden, ansonsten müsste die Vorsteuer zurückbezahlt werden, was der Stadt riesige Kosten verursachen würde. Aus diesem Grund müssen für die Jugendspiele Gebühren eingeführt werden, auch wenn dies erstmal zu einer starken Gebührenerhöhung für einige Vereine führen wird. Allerdings bekommen Vereine mit einer hohen Jugendbeteiligung über die neuen Sportförderungsrichtlinien seit 01.03.2018 deutlich mehr Förderungsgelder als  bisher. Ein Vergleich der bisherigen Gebühren mit den neuen Gebühren der Gebührensatzung finden Sie anbei (Siehe Anlage 2).

 

§ 4 Gebührenfreiheit beruht auf derzeit gültigen Sondervereinbarungen hinsichtlich der kostenlosen oder begünstigten Nutzung städtischer Sportanlagen, die von Oberbürgermeistern seit 1986 durch Verfügung veranlasst worden sind. Mit Erlass der neuen Satzung erlöschen diese, weshalb die noch relevanten Nutzungen in die Gebührensatzung aufgenommen wurden. 

 

Die Satzungen sollen erst zum 01.01.2020 in Kraft treten. Dies gibt den Vereinen genügend Vorlaufzeit, sich auf die Gebührenerhöhung vorzubereiten.

 

Es ist beabsichtigt die Gebühren alle 4 Jahre einer Prüfung zu unterziehen. Die erstmalige Überprüfung der Gebührensätze erfolgt, wenn die erste Gebührenkalkulation vorliegt.

 

Inhalt und Wortlaut wurde mit Oberbürgermeister Müller, Bürgermeister Güntner, dem Rechnungsprüfungsamt, der Steuerabteilung, der Finanzabteilung, dem Zentralen Gebäudemanagement, der Bauordnung, der VHS, Jungstil, den Hausmeistern, STR Herrn Marstaller als Sportreferenten und STR Herrn May abgestimmt.

 

Nach Versenden der Unterlagen an alle Stadträte haben sich noch kleine Änderungen ergeben. Diese sind in den Entwürfen gelb markiert.

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte „Gebührensatzung für die Benutzung städtischer Sportanlagen der Stadt Kitzingen“.