Betreff
Bauleitplanung - 39. Änderung der Flächennutzungsplanes und 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V99.1 "Biogasanlage Geisspitze", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
152/2011
Aktenzeichen
61-neu
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.      Ausgangslage

 

a)      Mit Datum vom 04.01.2011 beantragte die Biogas Kitzingen 1 GmbH die Einleitung von Änderungsverfahren für den Bereich der Biogasanlage Geisspitze, für den ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht. Vordringliches Planungsziel ist die Erweiterung der Anlage Richtung Norden.

 

b)      Am 27.01.2011 fasst der Stadtrat Beschlüsse zur Einleitung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V99.1 „Biogasanlage Geisspitze“.

 

c)      Vom 28.03.2011 bis 11.04.2011 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Planauslage statt. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt.

 

 

2.      Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren

 

a)      Bürger haben sich während der Offenlage nicht geäußert.

 

b)      Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden keine Hinweise gegeben, die zu einer deutlichen Planentwurfsänderung führen würden.

 

Nachfolgend sind die wichtigsten angegebenen Hinweise dargestellt.

 

Landratsamt Kitzingen, Immissionsschutzbehörde

 

·           Fahrwege, sind in geeigneter Weise zu befestigen, um Emissionen zu vermeiden (Staub. Geruch)

       à (Verkürzte Stellungnahme der Verwaltung) Die Wege sind öffentlich-   rechtlich als Flur- und Wirtschaftswege gewidmet und in der Zulässigkeit nicht           eingeschränkt. Sie werden bisher schon landwirtschaftlich genutzt. Es ist daher davon auszugehen, dass sie den Anforderungen an die Nutzung        genügen. Mit einer bedeutenden Zunahme von Emissionen gegenüber der          bisherigen Nutzung ist nicht zu rechnen.

 

·                      Für vorgesehene Anlagenerweiterungen sind erforderliche Genehmigungen einzuholen

      à Bezieht sich nicht auf Ebene des Bebauungsplanes

 

Landratsamt Kitzingen, Naturschutzbehörde

 

·          Schnelle Umsetzung der Maßnahmen bis Ende April 2012 erforderlich

      à Wurde im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt

 

Wasserwirtschaftsamt Würzburg

 

·           Wasserbeschaffungsverband Albertshofen ist im Verfahren zu hören

       à Verband wird parallel zur kommenden öffentlichen Auslegung angehört

 

·           Umfassendes Entwässerungskonzept ist zu erarbeiten

à Ist Bestandteil nachfolgender Genehmigungsverfahren

 

 

 

 

VG Kitzingen, Gemeinde Albertshofen

 

·           Belange der Gemeinde Albertshofen sind betroffen, Verweis auf Schreiben vom 30.08.2010 bezüglich der Verkehrserschließung der Gewächshausanlage Gimperlein

       àVorgang betrifft nicht das Planverfahren Biogas

 

·           Gemeinde Albertshofen fordert Zufahrtmöglichkeit über Gemarkung Klosterforst für Schwerlastverkehr unter Nutzung der vorhandenen privaten Zufahrt zur Biogas Kitzingen 1, Stadt Kitzingen soll Kosten für Asphaltdecke übernehmen, Unterbau sei tragfähig für Schwerlastverkehr

à B-Plan sichert ausreichende Erschließung über Anschluss an Gemeindeverbindungsstraße Albertshofen – Mainsondheim. Diese Straße ist ausreichend ausgebaut und leistungsfähig. Forderungen darüber hinaus, die Belange externer Betriebe betreffen, sind nicht abzuleiten

 

Stadt Dettelbach

 

·           Einhalten der Richtlinien bezüglich Immissionen und Emissionen und TA Luft

       à Ist in nachfolgenden Genehmigungsverfahren abzusichern, Beteiligung der    entsprechenden Fachbehörden ist erfolgt

 

·           Ausbau der privaten Zufahrtsstraße wegen Verschmutzung der Gemeindeverbindungsstraße 

 

à Ausbau nicht Inhalt der BLP, ausreichende Erschließung ist über Bebauungsplan sicher gestellt

 

 

3.      Weiteres Verfahren

 

a)      Nach diesen Beschlüssen würde die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB über einen Monat erfolgen.

 

b)     Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen gehört.

 

c)      Die sich daraus ergebenden Hinweise sind abzuwägen und ggf. in den Planentwurf einzuarbeiten.

 

d)     Mit dem Abwägungsbeschluss im Stadtrat und einem abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Kitzingen und der Vorhabenträgerin Biogas Kitzingen 1 GmbH wären wichtige Voraussetzungen gegeben, um die Erteilung einer vorzeitigen Baugenehmigung nach § 33 BauGB zu prüfen.

 

e)      Das Verfahren ist mit Feststellungsbeschluss und Satzungsbeschluss weiterzuführen und bei der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung einzureichen.

 

f)       Mit der erteilten Genehmigung und der öffentlichen Bekanntmachung bestünde endgültig Baurecht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

 

 

 

 

 

 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren laut Anlage 1 (Abwägungsvorlage).

 

3.      Der Stadtrat billigt den Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlagen 2a und 2b) und der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V99.1 „Biogasanlage Geisspitze“ mit Umweltbericht (Anlagen 3a, 3b und 3c).

 

4.      Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V99.1 „Biogasanlage Geisspitze“ mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

5.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.