Betreff
KIK-Antrag Nr. 103/2011: Gasbezug der Stadt Kitzingen
Vorlage
142/2011
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

In der Sitzung des Stadtrates vom 27.01.2011 ist der umseitig genannte Beschluss gefasst worden. In der Sitzung des Stadtrates konnte durch das Rechtsamt nicht bestätigt werden, dass dieser Beschluss dem Vergaberecht entspricht.

 

Mit Antrag Nr. 103/2011 vom 01.02.2011 (Anlage) wird beantragt, dem Stadtrat die Prüfung der Vergabe durch das Rechts- und Ordnungsamt sowie durch das Rechnungsprüfungsamt vorzulegen.

 

Parallel dazu wurde die Rechtsaufsicht (Landratsamt) mit der Prüfung der Angelegenheit befasst, da eine Dienstaufsichtbeschwerde hinsichtlich dieses Stadtratsbeschlusses beim Landratsamt Kitzingen einging.

 

Vor diesem Hintergrund erfolgte sowohl seitens des Rechtsamtes der Stadt Kitzingen als auch seitens des Landratsamtes Kitzingen eine umfangreiche Prüfung der Sach- und Rechtslage, die zu dem Beschluss des Stadtrates vom 27.01.2011 geführt hat.

 

Nach entsprechender Zuarbeit durch das Rechtsamt der Stadt Kitzingen hat das Landratsamt Kitzingen mit Schreiben vom 29.03.2011 folgende Feststellungen zur Frage der Rechtmäßigkeit getroffen:

 

„Der Gasbezug durch die Große Kreisstadt ist kein ausschreibungspflichtiges Rechtsgeschäft im Sinne der VOL/A, da der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer den Schwellenwert gemäß § 2 Nr. 2 VgV (Vergabeverordnung), der zurzeit bei 193.000 Euro liegt, nicht übersteigt. Zur Ermittlung des Auftragswertes ist (…) auf den Arbeitspreis inklusive Erdgassteuer und Konzessionsabgabe, jedoch ohne Umsatzsteuer abzustellen, der nach dem Angebot der LKW vom 08.11.2010, das dem Landratsamt vorliegt, bei 4,15 ct / kWh liegt. Insofern waren die Informationen, die in der Sitzung des Stadtrats am 27.01.2011 vorgetragen wurden, nicht korrekt, da im Vortrag davon ausgegangen wurde, dass die Erdgassteuer noch hinzugerechnet werden muss. Ebenso waren die Informationen an den Stadtrat bzw. die Sitzungsvorlage, soweit sie von einer Gasbezugsmenge von 5,4 kWh ausgehen, nicht korrekt. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass es sich bei dieser Auftragsvergabe um ein Volumen von ca. 2,6 Mio. kWh handelte. Die weiteren Gasbezüge der Großen Kreisstadt konnten in diesem Fall außer Acht gelassen werden, da diese zeitlich anderen Vertragsbedingungen unterliegen. Allerdings wäre es entsprechend

§ 31 Komm HV (Kommunale Haushaltsverordnung) und des EG-Primärrechts erforderlich gewesen, auch in diesem Fall zumindest zwei weitere Angebote einzuholen.“

 

Die Einholung dieser Angebote wurde veranlasst. Sofern die Ergebnisse vorliegen, wird in der Sitzung am 19.05.2011 darüber berichtet werden.

 

 

 

Von dem Ergebnis der vergaberechtlichen Prüfung des Stadtratsbeschlusses vom 27.01.2011 („Es besteht Einverständnis damit, der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH den Auftrag zur Gaslieferung bis zum 30.09.2011 gemäß den Konditionen des Angebotes vom 08.11.2010 zu erteilen.“) wird Kenntnis genommen.