Betreff
Stadtentwicklung - Gestaltungsleitfaden Innenstadt
Vorlage
122/2011
Aktenzeichen
61.1-Po
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Untergeordnete Vorlage(n)

 

1.        Ausgangslage

a)      Die Stadt Kitzingen hat erstmals am 05.03.1998 (in Kraft getreten: 15.03.1998) eine „Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Altstadtbereich der Stadt Kitzingen“ erlassen.

b)      Am 18.12.2003 ist die 1. Änderung der Satzung in Kraft getreten. Von der Änderung betroffen war lediglich der § 17 „Antennenanlagen“.

 

2.        Anlass und Ziele

Die Gestaltungssatzung der Stadt Kitzingen wurde als Satzung im Sinne des Ortsrechts erlassen. Damit besteht eine rechtliche Verbindlichkeit innerhalb ihres Geltungsbereiches. Da diese Satzung jedoch bislang keinerlei gestalterische Regelungen zur Nutzung der Freiflächen in der Innenstadt enthält, wurde auf Initiative des Stadtmarketingvereins ein Gestaltungsleitfaden erstellt, um diese „Lücke“ zu schließen. In Abstimmung mit dem Stadtbauamt und dem Referenten für Stadtentwicklung wurde der Entwurf bereits dem Stadtentwicklungsbeirat am 21.03.2011 vorgelegt. Die in der Diskussion besprochenen Punkte wurden in die nun vorliegende Fassung eingearbeitet.

Ziel des Leitfadens ist es, für die Freiflächen in der Innenstadt, die z.B. von Gastronomen als Bewirtungsfläche genutzt werden, eine ansprechende gestalterische Qualität zu erzielen. Mit dem Leitfaden soll allen Gewerbetreibenden in der Innenstadt ein „roter Faden“ an die Hand gegeben werden, wie sie einen Beitrag zu einer hochwertigen und attraktiven Gestaltung in einem überwiegend historischen Erscheinungsbild leisten können. Eine harmonische Gestaltung der Innenstadt wird besonders in diesem Jahr vor dem Hintergrund der „Kleinen Gartenschau“ angestrebt.

Der Gestaltungsleitfaden soll daher auch nicht als Satzung i.S. von Ortsrecht beschlossen werden, sondern es wird ausdrücklich die „Freiwilligkeit“ betont. Dennoch wird diese Richtlinie nur dann auch ihren Zweck erfüllen, wenn sie von allen Seiten beachtet wird.

 

3.        Fördermöglichkeiten

Um für die Zielgruppe – hier vor allem die Gastronomen und Gewerbetreibenden in der Innenstadt – auch Anreize zu schaffen, die die Einhaltung der Richtlinie unterstützen, ist ein Förderzuschuss durch die Stadt Kitzingen vorgesehen.

Dazu sollen jährlich Mittel in Höhe von € 10.000,-- im Haushalt eingestellt werden. Für das Jahr 2011 ist unter HHst. 7911 98 70 eine entsprechend zweckgebundene Summe vorgesehen.

Die Stadt Kitzingen gewährt auf Antrag einen einmaligen Zuschuss zu den Gestaltungskosten, z.B. für die Anschaffung neuer Außenbestuhlung auf öffentlichen Flächen, sofern die Gestaltung/Ausführung dem Gestaltungsleitfaden entspricht. Der Zuschuss beträgt 25% der nachzuweisenden Anschaffungskosten, maximal jedoch € 500,-- pro Antragsteller/Betrieb.

Der Förderantrag kann formlos beim Stadtbauamt eingereicht werden. Die mindestens beizufügenden Unterlagen (z.B. Fotos/Broschüren der Anschaffung, Lageplan) sind in der Broschüre aufgeführt. Die Zuschussgewährung erfolgt durch die Kämmerei. Auf den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch, ebenso kann keine Förderung mehr gewährt werden, wenn die Mittel für das Jahr ausgeschöpft wurden.

4.        Umsetzung und Beratung

Die Einhaltung des Gestaltungsleitfadens beruht ausdrücklich auf Freiwilligkeit. Sobald der Stadtrat die Richtlinie beschlossen hat, könnten Faltbroschüren gedruckt und durch den Stadtmarketingverein in der Innenstadt verteilt werden. Dabei soll bereits darauf hingewiesen werden, dass künftig die Einhaltung gewünscht wird.

Ebenfalls erhalten Antragsteller künftig ein Exemplar des Leitfadens, wenn sie bei der Stadtverwaltung eine Sondernutzungserlaubnis für Außenflächen beantragen.

Grundsätzlich steht das Stadtbauamt allen Bürgern für Beratung und Fragen zur Verfügung. Anfragen zum Gestaltungsleitfaden nimmt auch der Stadtmarketingverein entgegen und leitet diese an das Bauamt weiter, um ggf. gemeinsam Lösungen zu finden und den Fragestellern mitzuteilen.

Die Überprüfung, in wie weit die Vorgaben des Leitfadens eingehalten werden, muss der Verwaltung vorbehalten bleiben, da sie die Exekutive des Stadtrates darstellt, jedoch mit Unterstützung durch den Stadtmarketingverein als „Ansprechpartner vor Ort“ für die Gastronomen und Gewerbetreibenden.

 

5.        Empfehlung der Verwaltung und des Stadtentwicklungsreferenten

Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung die Einführung des vorliegenden Gestaltungsleitfadens, um die bislang fehlende „Lücke“ in der gültigen Gestaltungssatzung in Bezug auf innerstädtische Freiflächen zu schließen. Der „zwanghafte Charakter“ einer Satzung soll hier ausdrücklich nicht angewendet werden, sondern vielmehr wird an die Freiwilligkeit der Nutzer appelliert. Als Anreiz gewährt die Stadt daher erstmals ab 2011 einen Förderzuschuss, wenn ein Antragsteller beispielsweise neue Außenbestuhlung oder Sonnenschirme anschaffen möchte. Die Mittel sind jedoch jährlich begrenzt auf €10.000,--, sodass u.U. nicht jeder Antrag gefördert werden kann.

Die Verwaltung, der Stadtentwicklungsreferent und der Stadtmarketingverein bitten daher um Zustimmung zu der vorliegenden Richtlinie. Sollte sich nach einer „Probezeit“ von diesem Jahr herausstellen, dass Anpassungsbedarf der Richtlinie besteht, soll der Stadtentwicklungsbeirat und der Stadtrat erneut über darüber beraten.

 

 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.      Der Stadtrat beschließt den Gestaltungsleitfaden für die Innenstadt gemäß beiliegender Fassung.

3.      Der Stadtrat beschließt darüber hinaus, jährlich € 10.000,-- Fördermittel als Zuschuss in den Haushalt einzustellen – zweckgebunden an den Gestaltungsleitfaden.