Betreff
Neukonzept Haus Marienthal vom 31.03.2011 auf Weiterführung des Hortbetriebes in angemieteten Räumen
Vorlage
120/2011
Aktenzeichen
13 - 427/2
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1)  Sachstand / Beschlusslage in Kurzfassung:

 

Stadtratsbeschluss vom  22.02.2011:

-         Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit für  50 Hortplätze ab Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus für den Schülerhort in der Flugplatzstraße,

-         zusätzliche Förderung der Stadt ab dem Schuljahr 2011/12 nur noch in Höhe analog der Betriebskostenzuschüsse pro Gruppe an Kindergärten,

-         Investitionszuschüsse für Neubau für 30 – 50 Hortplätze

 

Am 17. März  2011 im Rahmen der Haushaltsberatungen im Wege der Dringlichkeit vom Stadtrat beschlossen:

Die Vereinbarung vom 14.05./26.05.2008 über die Betriebsträgerschaft des Hortes bleibt über das Schuljahr 2010/11 hinaus bis (längstens) zum Ende des Schuljahres 2011/12 gültig, der Hortbetrieb wird mit einer Gruppe, d.h. mit 28 genehmigten Plätzen durchgeführt.

 

Geplant: Bedarfsumfrage Schulkindbetreuung:

Absage von Institut Modus und dem Landratsamt Kitzingen, da kein verwertbares Ergebnis erarbeitet werden kann – siehe Gesprächsvermerk, Anlage 1-

 

 

Haus Marienthal

-         Schreiben vom  31.03.2011: siehe Anlage

„Unter folgenden Umständen können wir uns vorstellen, einen Schülerhort in Kitzingen nach der Sommerpause zu betreiben: ….. „.  Das heißt im Umkehrschluss: Im Frida-von-Soden-Haus mit 28 Plätzen und der Aussicht auf gekürzte laufende  Zuschüsse ab 2011/12 kein Hortbetrieb mehr möglich, Schließung des Hortes Ende August 2011.

-         Email-Anschreiben vom  01. April 2011:

Beendigung des Mietverhältnisses im Frida-von-Soden-Haus im Sommer 2011

-         Schreiben vom  11.04.2011 (Anlage) : Bestätigung, dass kein Neubau kommt

 

Das bedeutet, dass bei Ablehnung des umseitigen Beschlussentwurfes und bei  Beibehaltung der aktuell gültigen Beschlusslage der Schülerhort in Kitzingen zum

31. August 2011 schließt und in Kitzingen kein Angebot an Hortplätzen mehr besteht.

 

 

2)  Grundsätzliche Anforderungen an Hortplätze:

 

Für ein neues Hortangebot in Kitzingen über den August 2011 hinaus braucht es

 

-         Geeignete Räume gemäß dem „Raumprogramm für Horte“ – könnte ca. ab Dezember 2011 der Youth-Club in der Marshall-Heights-Kaserne sein,

  wenn die BIMA dieses Gebäude weiter vermietet, zumindest solange, bis die

      Frage „Neuer Krankenhaus-Standort“, weitere Pläne, grundsätzlich geklärt ist;

-         Eine Bedarfseinschätzung (abhängig von vielen Faktoren)

-         Einen Betriebsträger – Stadt oder freier Träger?

-         Ein pädagogisches Konzept inkl. Genehmigungsverfahren

-         Geeignetes Personal

 

 

Die Stadt Kitzingen („Träger“?) verfügt – abgesehen von den (evtl. ab ca. Dezember 2011) anmietbaren Räumen der BIMA – weder über geeignetes Personal in der Verwaltung, um ein Hortkonzept zu erstellen und eine Hortleitung zu übernehmen – noch über genügend Zeit, um eine Hortleitung auszuschreiben und einzustellen, die dann ein pädagogisches Konzept und ein Personalkonzept erstellt, die notwendigen Genehmigungen einholt, Personal sucht...

 

Auch ist die Frage des Bedarfes an Hortplätzen in den nächsten Jahren neben den ständigen Veränderungen in der Schullandschaft (Ganztag, Mittelschule etc.) und bei den bestehenden Betreuungsangeboten stark davon abhängig, wie ein Hortangebot aussieht, wer der Träger sein wird, welches Konzept, welche Kosten etc.. All diese Faktoren spielen bei der Auswahlentscheidung der Eltern eine wichtige Rolle.

Durch diese vielen unbekannten Faktoren ist auch ein „Ausschreibungskatalog“ an weitere mögliche Hortträger sehr schwer zu erstellen.

 

 

3)  Konkretes Angebot für Hortplätze:

 

Die letzten zwei genannten Anforderungspunkte (Konzept und Personal) sind beim bisherigen Betriebsträger Haus Marienthal in hervorragender Qualität vorhanden, zudem hat er der Stadt KT ein Gesamtpaket als neue Verhandlungsbasis unterbreitet, das dann bei gegenseitigem Vertragsabschluss auch beinhaltet, dass der Hortbetrieb mit 28 Plätzen im Frida-von-Soden-Haus noch solange weitergehen kann, bis der Umzug in das Marshall-Heights-Gebäude möglich ist (der Auszug der St.-Martin-Schule ist Anfang November 2011 vorgesehen).

 

Wenn also die Stadt Kitzingen über den August 2011 hinaus ohne Versorgungslücke ein Hortangebot in Kitzingen haben will und das Haus Marienthal weiter als Träger für diesen Hort  gewünscht ist:

 

Neue vorstellbare und realisierbare Verhandlungsbasis für den Träger:

 

-         Hort für 50 Plätze (ab dem Umzug in geeignete Räume)

-         Ausreichend große, angemietete und instandgesetzte Räume von der Stadt KT

-         Kein höherer Investitionsaufwand des Trägers für diese Lösung / Räume erforderlich

-         Laufender Zuschuss wie bisher von der Stadt (= 50 % vom BayKiBiG-Anteil der Stadt KT als zusätzliche Betriebsförderung)

-         mittelfristige Zusage (wenn möglich für zwei Schuljahre)

-         Fahrtkosten trägt die Stadt, bzw. die Stadt organisiert die Beförderung von beiden Grundschulen an den neuen Hort-Standort

 

Diese Verhandlungsbasis könnte räumlich mit der Anmietung des Gebäudes „Youth Club“ in der Marshall-Heights-Kaserne umgesetzt werden.

Dieses Gebäude wird derzeit von der St.-Martin-Schule mitgenutzt und wird voraussichtlich ab Mitte November 2011 wieder frei sein. Bis dahin könnte dann der Hort noch im Frida-von-Soden-Haus bleiben, wenn ein tragfähiges Konzept vom Stadtrat beschlossen wird.

 

Die Dauer der Nutzung dieses BIMA-Gebäudes ist vor allem davon abhängig, ob diese Liegenschaft für den Krankenhausneubau in Frage kommt oder ein anderes Konzept verfolgt wird. Eine Entscheidung über Sanierung oder Neubau des Krankenhauses ist wohl nicht vor Ende 2011 zu erwarten.

 

 

Vorteile für die Stadt Kitzingen bei Annahme dieses Konzeptes:

 

-   Zeitlich: 

der Hortbetrieb könnte ohne Unterbrechung weitergeführt werden, für die Eltern und Schülerinnen und Schüler wäre dann die durchgängige Betreuung gesichert.

 

-   Räumlich: 

 

-   vor der Nutzung von angemieteten Räume in den Marshall-Heights wäre der Verbleib im Frida-von Soden-Haus möglich; dies wäre auch dringend notwendig, da die Stadt KT keine Ersatzräume für den Zeitraum 01. September bis Ende November 2011 hätte.

 

-   Ab dem Hortbetrieb in den Marshall-Heights wäre dort genug Platz, um den für den Hort-neubau vom Stadtrat anerkannten Bedarf von 50 Hortplätzen zu erfüllen, d.h. es wäre Gelegenheit zu erkunden, wie viele Plätze tatsächlich in den nächsten beiden Schuljahren belegt werden.

-   Auch käme die Stadt KT dadurch - ohne weitere Investitionskosten für die Unterbringung - ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, den tatsächlich vorhandenen Bedarf abzudecken.

 

-   Akzeptanz: 

Der Hort (Träger, Personal, Konzept) ist bei den Eltern und den Fachbehörden anerkannt und wird für seine hohe Qualität gelobt. Die Anmeldungen überstiegen im Herbst 2010 bei weitem die vorhandenen Kapazitäten.

 

-   Bedarf: 

Bei Weiterführung des Hortes ist davon auszugehen, dass die bisher angemeldeten Plätze weiter belegt werden. Die weitere Entwicklung des Bedarfes kann dann in den nächsten zwei Schuljahren in Ruhe beobachtet werden.

 

-   Kosten:

Generell:   Die Stadt Kitzingen benötigt in 2011 die im Vermögenshaushalt eingestellten Mittel (HHStelle 1.4641.3610/9880 Abgleich: 252.000 €) für einen Hortneubau für 50 Plätze nicht (städtischer Gesamtanteil an der Finanzierung: max. 360.000 €).

 

Dieses Übergangs-Konzept ist auf zwei Schuljahre ausgelegt, dann werden folgende Punkte besser einschätzbar sein:

 

1.             Bedarf für eine zweite Hortgruppe gesichert und ausreichend? Oder tatsächlicher

       Bedarf für eine dritte Gruppe erkennbar?

2.             Zukünftige Nutzung des Marshall-Heights-Areals als Krankenhaus-Standort?

Weiterer Betrieb eines Hortes in dessen Nachbarschaft denkbar?

3.             Rechtzeitige Ausschreibung eines neuen Betriebsträgers für den Hortbetrieb ab dem

       Schuljahr 2013/14 vom Stadtrat gewünscht? An welchem Standort?

 

 

Übergangskonzept, Kosten für

1 Durchschnittsmonat:                               2010 / 28 Plätze                      2012 / 50 Plätze

                                                                       Frida-v-Soden-Haus                Marshall-Heights

 

Kosten für Miete:                                           1.540,65 €                              ca.     1.200 plus NK

Fahrtkosten:                                          946,00 € (Haus M.)                        ca.     1.200,00 €

BayKiBiG-Zuschüsse der Stadt:                   3.061,58 € *                            max.  5.400,00 €

Zusätzliche 50 % als lfd. Zuschuss:             1.530,79 € *                            max.  2.700,00 €

Gesamtkosten für 12 Monate:                   73.596,24 €                            rund   126.000 €

           

Kosten-Mehrung bei 50 belegten Plätzen über 12 Monate:    ca.  52.400 €

 

* bezieht sich auf das Schuljahr 2009/10:

Durchschnittsbelegung 26,8 Kinder, Mittelwert Buchungen gewichtet 161,13 Std. täglich

Fördersumme Stadt gemäß BayKiBiG:  36.738,93 €

zum Vergleich 2010/11:   Durchschnittsbelegung 30 Kinder auf max. 28 Plätzen,

Mittelwert Buchungen gewichtet 176,9 Std. täglich, Abschläge Stadt: 38.874,25 € → bei Hochrechnung auf 50 Plätze: 64.790,42 €, Durchschnitt pro Monat: 5.399,20 €

 

 

A:      Für den Weiterbetrieb des Hortes in Kitzingen durch den Betriebsträger Haus Marienthal e.V. im Schuljahr 2011/12 und 2012/13 werden folgende Rahmenbedingungen beschlossen:

         

1.      Die Stadt Kitzingen mietet das Gebäude Nr. 341 in der Marshall-Heights-Kaserne ab Auszug der St.-Martin-Schule bis 31. August 2013 (wenn dies soweit im Voraus möglich ist) von der BIMA  an, trägt die Energiekosten und hält es instand.

 

2.      Die Stadt KT trägt die Fahrtkosten von den beiden Schulstandorten zur Marshall-Heights-Kaserne für den Besuch des Hortes.

 

3.      Die Stadt KT erkennt in diesem Gebäude bis zu 50 Plätze als bedarfsnotwendig an.

 

4.      Die Stadt Kitzingen gewährt für den Hortbetrieb in diesem Gebäude neben dem städt. Anteil an den BayKiBiG-Zuschüssen einen weiteren laufenden Zuschuss in Höhe von 50 % dieser Zuschüsse für bis zu 50 Plätze.

 

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge mit dem Hort-Betriebsträger und der BIMA abzuschließen.

 

- Alternativ -

 

B:     Es bleibt bei der bisherigen Beschlusslage.