1.
Ausgangslage
a) Eingang des Antrages Nr. 102/2011 der KIK-Fraktion im Bauamt am 03.02.2011
b) Die KIK-Fraktion beantragt
· die Stadtverwaltung zu beauftragen, bis Mai 2011 alle im Zusammenhang mit den Grundstücken an der Marktstraße 27-31 stehenden Fakten zusammenzustellen,
· als ersten Teilschritt im Mätz 2011 die Räumung dieser Grundstücke und die temporäre Gestaltung der Freiflächen vorzunehmen.
2.
Antrag
Der Antragsteller beantragt, dass bis Mai 2011 alle in Zusammenhang mit den Grundstücken an der Marktstraße 27-31 stehenden Fakten von der Verwaltung zusammengestellt werden. Welche Fakten dabei konkret gewünscht sind, geht aus dem Antrag nicht hervor.
Umfassende Informationen zum ehem. Marktcafe wurden zuletzt in der Sitzung des Stadtrates am 24.06.2010 und zuvor am 18.03.2010 mitgeteilt.
Weiterhin wird
als erster Teilschritt im März 2011 die Räumung der Grundstücke Marktstraße
27-31 und temporäre Gestaltung der Freiflächen beantragt.
Nachdem der Stadtrat zunächst am 23.07.2009 bereits den Komplettabriss der noch vorhandenen Gebäude auf den Grundstücke beschlossen hatte, wurde davon wieder Abstand genommen, da laut Regierung von Unterfranken sonst die Förderfähigkeit einer später erst nachfolgenden Baumaßnahme nicht gegeben ist. Abriss und Nachnutzung müssen als „Gesamtpaket“ erfolgen.
Die künftige
Nachnutzung hängt den Entwicklungsvorstellungen ab. Bislang wurde noch kein
politischer Grundsatzbeschluss über die Nachnutzung der Fläche gefasst.
Eine
Zwischennutzung scheidet ebenfalls aus, da durch die „Offenhaltung“ der ehemals
geschlossenen Raumkante eine signifikante städtebauliche Verschlechterung im
historischen Grundriss-Abbild der Stadt erzielt wird. Mit der Einrichtung einer
temporären Zwischengestaltung besteht die Gefahr der Verfestigung eines
„Provisoriums“ zum Dauerzustand.
3.
Weiteres
Vorgehen / Resümee / Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung stellt gemäß Antrag bis Mai 2011 die gewünschten Fakten zusammen. Voraussetzung jedoch ist, dass durch den Antragsteller mitgeteilt wird, welche Fakten konkret gewünscht sind. Teilweise erfolgte eine umfassende Information des Stadtrates in vorausgegangenen Sitzungen (s. oben).
Dem Abriss
bzw. der Räumung der Grundstücke Marktstraße 27-31 kann nicht zugestimmt
werden, da hier ohne konkretes Nachnutzungskonzept der Verlust der
Förderfähigkeit weiterer Maßnahmen droht. Zunächst ist ein politischer
Grundsatzbeschluss über die weitere Entwicklung herbeizuführen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Zusammenfassung aller bisherigen Fakten bis Mai 2011. Zuvor ist durch den Antragsteller näher zu bestimmen, welche Fakten dargestellt werden sollen.
3. Der Stadtrat stimmt dem Abriss bzw. der Räumung der Grundstücke zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu. Voraussetzung für die Neuordnung der Fläche ist das Vorliegen eines durch den Stadtrat beschlossenen Bau- und Nutzungskonzeptes und dessen absehbare Umsetzung.