Betreff
Kommunales Förderprogramm der Stadt Kitzingen
Vorlage
030/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Untergeordnete Vorlage(n)

 

In Zusammenarbeit von SG 61 und SG 20 wurde das Kommunale Förderprogramm komplett überarbeitet.

Wichtigste Punkte des neuen Programms:

 

·         Förderung von in der Denkmalliste erfassten Objekten in ganz Kitzingen

 

·         Geltungsbereich der nicht denkmalgeschützten Objekte beschränkt auf die Altstadt Kitzingen.

Dies war in der ursprünglichen Fassung auch so vorgesehen, wurde dann durch Einzelbeschlüsse erweitert (Finanzausschuss-Beschluss vom 14.09.2000 und Stadtrats- Beschluss vom 03.03.2004 - Ausdehnung des Kommunalprogramms auf die Ortsteile Hoheim, Hohenfeld, Sickershausen sowie Etwashausen und Mühlberggebiet). Bisher wurden diese Beschlüsse jedoch nicht in das Kommunale Förderprogramm eingearbei-tet. Eine Förderung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn für den Förderbereich städte-bauliche oder denkmalpflegerische Zielstellungen definiert wurden (z. B. durch eine Ge- staltungssatzung).

Dies ist in den Ortsteilen nicht der Fall, so dass eine allgemeine Förderung auch der Ortskerne gegenwärtig keine Grundlage hat. Jedoch würde ein Stadtratsbeschluss für die nun von der Verwaltung überarbeitete Förderrichtlinie dazu führen, dass im gesamten Stadtgebiet - und damit auch in den Ortsteilen - Denkmale nach dem Kommunalen För-derprogramm grundsätzlich förderfähig wären. Da die überwiegende Mehrzahl der Denk-male der Ortsteile in deren Kern befindlich sind, geht die grundsätzliche Zielrichtung der damaligen Stadtratsbeschlüsse überein mit den in der neuen Förderrichtlinie formulierten Fördermöglichkeiten.

 

·         ausführlichere Beschreibung des "Gegenstands der Förderung" § 3

 

·         genauere Ausarbeitung der "Grundsätze der Förderung" § 4 sowie der "Förderfähigen Kosten" § 5 und des "Verfahrens" § 6

 

Eine anteilige Förderung durch die Regierung von Unterfranken in Höhe von 60 % der zu-wendungsfähigen Kosten (zwf. Kosten sind maximal der ausbezahlte Zuschuss) kann für Maßnahmen die im Stadtumbaugebiet liegen, beantragt werden.

 

 

Dem in der Anlage beigefügten "Kommunales Förderprogramm der Stadt Kitzingen" wird zugestimmt, es tritt am 07.03.2011 in Kraft.

Gleichzeitig tritt das seit 15.03.1998 gültige Kommunale Förderprogramm außer Kraft.

Die Beschlüsse vom 14.09.2000 und 03.03.2004 zur Ausdehnung des Kommunalprogramms werden aufgehoben.