Betreff
Beschilderung und Nutzung des Lkw-Stellplatzes im Bereich des Anwesens Schwarzacher Str. 4
Vorlage
021/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Über den Lkw-Stellplatz und die amtliche Beschilderung im Bereich des Anwesens Schwarzacher Str. 4 wurde bereits in der Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses am 26.10.2010 sehr ausführlich diskutiert. Als Ergebnis dieser Diskussion wurde u.a. festgelegt, dass seitens der Verwaltung überprüft wird, ob der Lkw-Stellplatz vor dem Anwesen Schwarzacher Str. 4 baurechtlich genehmigt ist. Seitens des Stadtbauamtes  - Bauaufsicht – wurde festgestellt, dass die Umgestaltung des Vorplatzes als Lkw-Stellplatz zwischen Hausfront und Seitenstreifen keiner Baugenehmigung unterliegt und die Nutzung des Vorplatzes als Stellplatz vor dem Haus bauordnungsrechtlich nach der BayBO als verfahrensfrei einzustufen ist.

 

In der Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses am 26.10.2010 wurde weiterhin von Herrn Stadtrat Schmidt um Prüfung gebeten, ob sämtliche im Bereich des Anwesens Schwarzacher Str. 4 befindlichen Verkehrszeichen entfernt werden können.

 

Nach § 12 Abs. 3 Ziffer 3 StVO ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten unzulässig. Weiterhin ist das „Halten“ auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Meter davor nicht erlaubt.

 

Im Hinblick auf die Länge der Grundstückseinfahrt des Anwesens Schwarzacher Str. 4 (18,75 m), des zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze befindlichen Seitenstreifens, dem in diesem Bereich vorhandenen Fußgängerüberweg und des Seitenstreifens vor dem Anwesen Schwarzacher Str. 2 sollte die vorhandene Beschilderung belassen werden. Für die Verkehrsteilnehmer ist der Bereich der Grundstückseinfahrt, des Seitenstreifens, des Fußgängerüberweges und vor dem Anwesen Schwarzacher Str. 2 sehr unübersichtlich. Die vorhandene Beschilderung trägt zu einer Klarstellung bei. Weiterhin wurde seitens des Verwaltungsgerichtes Würzburg am 20.10.2010 entschieden, dass der Antrag, die Stadt Kitzingen zu verpflichten, die derzeit gültige Beschilderung zu ersetzen, abgewiesen wurde. Damit wurde die rechtmäßige Beschilderung der Stadt Kitzingen durch das Gericht bestätigt. Auch die Regierung von Unterfranken hat die Rechtmäßigkeit der Beschilderung vor dem Anwesen Schwarzacher Str. 4 anerkannt.

 

In der genannten Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses wurde vorgeschlagen, die vom Grundstückseigentümer angebrachte Beschilderung zu entfernen. Bei der Beschilderung handelt es sich um ein kleines Verkehrszeichen Nr. 283 (Haltverbot). Außerdem ist der nichtamtliche Aufdruck „LKW, Ein- und Ausfahrt freihalten!“ vorhanden. Zusätzlich ist der Wortlaut „Privat“ aufgedruckt. Nach der Anbringung dieses privaten Schildes ist es bisher zu keinerlei Beschwerden von Verkehrsteilnehmern im Bezug auf diese Beschilderung gekommen. Eine Auswirkung auf den öffentlichen Verkehr liegt damit offensichtlich nicht vor. Aus diesem Grund sollte die Beseitigung der Beschilderung in der derzeitigen Form nicht gefordert werden.

 

 

 

 

  1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Lkw-Stellplatz zwischen Seitenstreifen und Hausfront keiner baurechtlichen Genehmigung bedarf.

 

  1. Die amtliche Beschilderung vor dem Anwesen Schwarzacher Str. 4 wird in der derzeit vorhandenen Form aufrecht erhalten.

 

  1. Die Beseitigung der privat angebrachten Beschilderung wird nicht gefordert.