1. Hintergrund
Im Zuge seiner Elektromobilitätsinitiative will die Stadt Kitzingen in Zusammenarbeit mit den Licht-Kraft-Wasserwerken (LKW) Kitzingen ein drittes sichtbares Zeichen setzen. Neben dem vierwöchigen Test eines Elektrofahrzeugs zum Einsatz in der Stadtverwaltung im Juni 2010 und der beantragten Mitgliedschaft zum Verein MENES (Modellstadt Elektromobilität Neustadt/Saale) soll nun mit der Einrichtung einer Ladesäule für Elektromobile auf einem öffentlichen Parkplatz ein weiterer Schritt in Richtung „elektromobiles Kitzingen“ gegangen werden.
Zur Vorbereitung dieses Vorhabens trafen sich alle beteiligten Akteure (LKW und Stadt) zu einem ersten Arbeitsgespräch im Oktober, mit folgenden Ergebnissen:
2. Betreiber der Anlage
Der Betrieb der Ladesäule erfolgt
durch die LKW Kitzingen. Dieser beinhaltet die Kosten für Errichtung und
Unterhalt sowie den Notdienst. Die
Der Parkplatz zur Ladesäule wird nach wie vor von der Stadt Kitzingen betrieben. Das beinhaltet auch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
3. Mögliche Standorte einer Ladesäule im Stadtgebiet
Kriterien zum Standort einer Ladesäule waren vor allem eine hohe Zentralität, eine gute Anfahrbarkeit, eine hohe Frequenz und ein geringer Umsetzungsaufwand. Dabei kristallisierten sich zwei Parkplatzstandorte heraus: 1. der Schwalbenhof, 2. der Parkplatz Altes Krankenhaus.
Vom Umsetzungsaufwand werden
beide Standorte gleich bewertet. Der Standort „Parkplatz Altes Krankenhaus“ hat
jedoch die Vorteile einer besseren Anfahrbarkeit, einer höheren Frequenz durch
die anliegende B 8 und die Nähe zum Stromversorger
4. Kosten
Die Einrichtung der Ladesäule
soll durch den Bauhof in Zusammenarbeit mit den
4. Baugenehmigung
Die Einrichtung einer Ladesäule ist genehmigungsfrei, ein Bauantrag nicht erforderlich. Die Widmung und Nutzung des Parkplatzes bleiben bestehen.
5. Beschilderung:
Eine
Beschilderung der Ladesäule erfolgt durch die LKW, eine Beschilderung des
Parkplatzes und eine Ausschilderung zur Ladesäule in Zusammenarbeit mit der
Stadt und den LKW.
6. Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung schlägt die Errichtung einer Ladesäule für Elektromobile am Standort „Parkplatz Altes Krankenhaus“ vor, dabei sollten die Parkgebühren für den Zeitraum der Ladung erlassen werden.
1. Der Stadtrat stimmt der Errichtung einer Ladesäule für Elektromobile durch die Licht-Kraft-Wasserwerke Kitzingen GmbH am Standort „Parkplatz Altes Krankenhaus“ zu.
2. Zur Nutzung der Ladesäule wird ein Parkplatz durch Beschilderung für diesen Vorgang reserviert. Für die Nutzung des Parkplatzes zum Laden von Elektromobilen fallen während des Ladevorgangs keine Kosten an bzw. entfällt die Parkgebühr für diesen Zeitraum.