Betreff
Betrieb einer Imbissgastronomie im nördlichen Teilbereich des Bleichwasens
Antrag auf Weiternutzung der genehmigten Fläche im bisherigen Umfang
Vorlage
2014/094
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Im November 2012 beantragten Herr Rouven Faltermeier sowie Herr Stefan Grau im Bereich des Freizeitzentrums eine Imbissgastronomie betreiben zu dürfen.

In der Stadtratssitzung am 24.01.2013 fasste der Stadtrat einen einstimmigen Beschluss, dem Antrag für den Zeitraum von April bis September 2013 stattzugeben.

Hierzu anbei die Sitzungsvorlage samt Antrag sowie Beschlussauszug (Anlage 1).

 

Anfang Januar sprach Herr Faltermeier im SG 31 vor und beantragt die Weiternutzung der bisherigen Fläche in dem 2013 genehmigten Umfang.

 

Im Nachgang dazu wurden die Tourist-Information, die Referentin für Tourismus sowie der Förderverein Gartenschaugelände zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

  • Für die Tourist-Info wäre eine „weitere Nutzung sehr gut da u. a. die Wohnmobilisten und Radler eine am Radweg und dem NIK-Gelände liegende Imbissgastronomie entsprechend frequentieren. Außerdem sollte auch wegen des schlechten Wetters in 2013 dies in 2014 besser laufen. Absolute Zustimmung.“

 

  • Herr Wenkheimer befürwortet ebenfalls die Weiterführung. Die Stellungnahme ist als Anlage 2 beigefügt.

 

  • Frau Wallrapp als Tourismusreferentin machte deutlich, dass eine Ausschreibung das richtige Instrument sei, verwies aber auch auf das schlechte Wetter im vergangenen Jahr, weshalb der Imbissstand nochmals angeboten werden sollte.

 

Darüber hinaus wurde das Rechts- und Ordnungsamt nach den Erfahrungen im Betrieb der Gastronomie 2013 gefragt, wobei keinerlei Beschwerden bzw. Beanstandungen im SG 31 diesbezüglich eingingen.

 

 

Bei der Beschlussfassung in 2013 ging man von einem Probebetrieb aus, wonach anschließende aufgrund der Erfahrungen eine Ausschreibung durchgeführt werden sollte. Ein förmliches Ausschreibungsverfahren ist dafür nicht vorgeschrieben.

 

 

In der Tat war aufgrund des Herstellungsaufwandes sowie des Wetters (Juni Hochwasser) ein Betrieb erst ab Juli 2013 möglich, welcher bis 30.09.2013 befristet war.

Insofern kann nicht von einem Probebetrieb, wie er ursprünglich angedacht war, die Rede sein.

Mit Blick auf die kurze Nutzung im Jahr 2013 verbunden mit den Aufwendungen, die die Herren Faltermeier und Grau auf sich genommen haben, sollte für 2014 von einer Ausschreibung Abstand genommen und beiden nochmals die Möglichkeit des Betriebs gewährt werden.

 

Die Verwaltung könnte sich sogar vorstellen, eine Vergabe für zwei Jahre vorzunehmen. Dies mit Blick auf einen relativ geringen Zeitraum der Nutzung (April bis September), einer Planungssicherheit hinsichtlich der Investitionen der Herren Faltermeier und Grau sowie dem Aspekt, bei einer 2 ½ jährigen Nutzungen ein mögliches schwächeres Jahr ausgleichen zu können.

 

An den Konditionen soll sich nichts ändern. Pro Monat (April bis September) wird eine Gebühr in Höhe von 130,00 € fällig.

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Es besteht Einverständnis damit, der Faltermeier Rouven und Grau Stefan GbR für

 

a)    das Jahr 2014

 

alternative

 

b)    für die Jahre 2014 und 2015

 

die Fortführung des Betriebes einer Imbissgastronomie im nördlichen Teilbereich des Bleichwasens zu genehmigen.

 

  1. Der Betrieb ist von April bis September, jeweils samstags und sonntags, gestattet.

 

  1. Für die Fläche wird eine Gebühr in Höhe von 130,00 €/mtl. (April-September) festgesetzt.