Betreff
Vermögensbuchführung der Stadt Kitzingen
Vorlage
2014/088
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

In der Sitzung des Stadtrates vom 18.10.2012 wurde die Bagatellgrenze für die Aufnahme des beweglichen Vermögens in das Bestandsverzeichnis von 50,00 € auf 100,00 € netto angehoben. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass eine Wertgrenze von 100,00 € netto nicht der allgemein üblichen Verfahrensweise entspricht, hier sind 150,00 € die gängige Praxis. Eine Rückfrage beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband hat dies bestätigt. Die Wertgrenze von 150,00 € netto ist aus dem Steuerrecht entnommen.

 

Die neue Bagatellgrenze gilt erstmals für das Vermögen 2013, da die Erfassung im Jahr 2014 erfolgt.

 

 

Die Bagatellgrenze für bewegliches Vermögen, das nach § 75 Abs. 2 KommHV-Kameralistik nicht in das Bestandsverzeichnis aufzunehmen ist, beträgt rückwirkend zum 01.01.2014 grundsätzlich 150,00 € netto.