das Investitionsprogramm 2013 - 2017 und die Finanzplanung 2013 - 2017 sowie über den Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe
keiner
A) Haushaltssatzung
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung
und des § 6 der Satzung der Stiftung für
Alten- und Pflegehilfe Kitzingen erlässt die
Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haus-
haltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 43.667.550
€
und im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 13.946.650
€
ab.
-
2 -
Der Sonderhaushaltsplan der Stiftung für
Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haus-
haltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 19.390
€
und im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 108.570
€
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vor-
gesehen.
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaushalts-
plan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe
Kitzingen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Im Haushaltsplan der Stadt Kitzingen werden
keine Verpflichtungsermächtigungen fest-
gesetzt.
Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für
Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt fest-
gesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 315 v. H.
b)
für die Grundstücke (B) 315
v. H.
2. Gewerbesteuer 360
v. H.
- 3 -
§ 5
1. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 €
festgesetzt.
2. Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaus-
haltsplan der Stiftung für Alten- und
Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese
B) Haushaltsplan
Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr
2014 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:
·
Gesamtplan
·
Einzelpläne
des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit
Deckungsvermerken und sonstigen
Vollzugsbestimmungen
·
Sammelnachweis
·
Stellenplan
C) Finanzplan
und Investitionsprogramm
Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2013
bis 2017 mit folgenden Summen:
für 2013 55.614.310
€
für 2014 57.614.200
€
für 2015 57.928.920
€
für 2016 57.877.450
€
für 2017 52.745.780
€
- 4 -
und das der Finanzplanung zugrunde liegende
Investitionsprogramm mit folgenden Summen:
für 2013 13.895.640
€
für 2014 13.946.650
€
für 2015 14.436.700
€
für 2016 13.672.700
€
für 2017 8.594.880
€
D) Sonderhaushaltsplan
der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen
Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr
2014 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe
Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgen-den Summen:
Verwaltungshaushalt 19.390 €
Vermögenshaushalt 108.570 €