Betreff
städtisches Grundvermögen;
Grundsatzbeschluss zur potenziellen Entwicklung einer Methanisierungsanlage und Wasserstofftankstelle auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 7436
Vorlage
2014/067
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.   Sachvortrag:

 

In der Stadtratssitzung am 19.02.2013 hat ein Antragsteller und Eigentümer einer Fläche in den Bimbachauen gemeinsam mit einem potenziellen Entwickler die potenzielle Entwicklung einer power-to-Gas-Anlage vorgestellt. Der Stadtrat hat beschlossen, die entsprechenden Fachbehörden und Projektbeteiligten um Stellungnahme zu bitten und dem Stadtrat die Ergebnisse mit einem Behandlungsvorschlag vorzustellen. In seiner Sitzung am 16.05.2013 hat der Stadtrat anhand der vorgestellten Ergebnisse aus der Anhörung der Fachdienststellen beschlossen, dass die Planung einer Power-to-Gas-Anlage nur im Entwicklungsumgriff der Harvey Barracks weiterverfolgt werden soll.

Die Funktionsweise einer power-to-gas-Anlage ist der Anlage 3 zu entnehmen.

Aufbauend darauf wurde das Vorhaben dem Stadtentwicklungsbeirat in seinen Sitzungen vom 23.7.2013 und am 24.9.2013 vorgestellt. Der Stadtentwicklungsbeirat hat das Vorhaben grundsätzlich begrüßt.

 

Hinsichtlich der fachlichen und planungsrechtlichen Beurteilung wird auf die Beschlussvorlage vom 16.05.2013 verwiesen (s. Anlage 1).

 

Da der Stadtentwicklungsbeirat das Vorhaben trotz der fachlichen Auseinandersetzung grundsätzlich begrüßt, wurde anstelle des Standortes Harvey, der vom Projektträger nur bedingt als geeignet angesehen wurde, eine weitere Fläche (s. Anlage 2) ins Gespräch gebracht um das Vorhaben dem Grunde nach zu ermöglichen. Die Fläche stellt eine Restfläche im Zuge des Baus der Nordtangente dar und ist als landwirtschaftliche Fläche Bestandteil des B-Planes Großlangheimer Straße.

 

Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe des Gusswerks und könnte über die ST 2271 erschlossen werden. Diesbezüglich wurde bereits eine Abstimmung mit dem staatlichen Bauamt geführt. Das staatliche Bauamt stimmt dem Vorhaben im Hinblick auf die Erschließung grundsätzlich zu.

 

Hinsichtlich der Beurteilung des Vorhabens wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zur Umsetzung des Vorhabens wäre der Bebauungsplan Großlangheimer Straße zu ändern.

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Stadtrat begrüßt in Kenntnis der im Sachvortrag genannten Rahmenbedingungen das Vorhaben einer Methanisierungsanlage und Wasserstofftankstelle (power-to-gas-Anlage) auf dem Grundstück Fl.Nr. 7436.