Betreff
Ehemalige Harvey Barracks - Vorhabenbezogener Bebauungsplan V.101 "Photovoltaik Flugplatz"
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss
Vorlage
2014/065
Aktenzeichen
SG 61
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Anlass und Ziel der Planung

Anlass der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V.101 „Photovoltaik Flugplatz“ nach § 12 BauGB ist die Absicht der Firma Solarkraftwerk Kitzingen Verwaltungs-GmbH, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer installierten Leistung von ca. 4,1 MW auf dem westlichen Teil des Flugfeldes des ehemaligen Militärflugplatzes in den Harvey Barracks zu errichten. Die Anlage dient dazu, aus dem erneuerbaren Energieträger Sonnenlicht Strom zu gewinnen und in das öffentliche Netz der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH einzuspeisen. Der Flächenumgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst ca. 5,09 ha einschließlich der privaten Zufahrt.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Photovoltaikanlage zu schaffen. Die Stadt Kitzingen unterstützt damit eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung im Sinne des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) und trägt zur Erhöhung des Anteils erneuerbaren Energien an der Stromversorgung im Stadtgebiet bei.

 

Gleichzeitig dient die Planung der Wiedernutzung einer militärischen Brachfläche und da-mit der Vermeidung der Inanspruchnahme bisher unbebauter Flächen für die Siedlungs-entwicklung.

 

Um die planungsrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen an die Bauleitplanung zu erfüllen, wird ein Bebauungsplan mit Umweltbericht einschließlich der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und der Betrachtung artenschutzrechtlicher Belange aufgestellt.

 

2.    Vorbereitende Bauleitplanung

Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Kitzingen (39. Änderung, rechtsgültig mit Bekanntmachung vom 07.03.2012) ist das Planungsgebiet als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Im Bebauungsplan ist ein Sondergebiet Photovoltaik festgesetzt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen nicht mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes übereinstimmen und die derzeit dargestellte Gemeinbedarfsfläche nicht den aktuellen Nutzungsanforderungen entspricht, ist im Bereich des Planungsgebietes eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Rahmen des Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“ und soll in die 41. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan integriert werden.

 

3.    Verfahrensstand

1)    Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. V.101 mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Photovoltaik Flugplatz“ wurde am 25.07.2013 in öffentlicher Sitzung vom Stadtrat gefasst.

 

2)    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. V.101 „Photovoltaik Flugplatz“ wurde in öffentlicher Stadtratssitzung am 17.10.2013 gebilligt.

 

3)    Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 3.2 bzw. 4.2 BauGB fand in der Zeit vom 04.11.2013 bis einschl. 06.12.2013 statt.

 

 

 

 

 

4.    Erneute Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die im Rahmen der erneuten Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zum Planentwurf ergeben sich aus der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung.

 

5.    Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Es wurden im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht.

 

6.    Durchführungsvertrag

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101 Photovoltaik Flugplatz gemäß § 12 BauGB wurde mit dem Vorhabenträger gefasst und wird in separater Sitzungsvorlage dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Dieser ist Voraussetzung für die Fassung des hier formulierten Satzungsbeschlusses.

 

7.      Weiteres Vorgehen

Der Flächennutzungsplan ist im Zuge des Bauleitplanverfahrens Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“ und „ 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 Großlangheimer Straße Nord“ zu ändern. Der Bebauungsplan ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4.2 BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge beschlossen.
  2. Der beigefügte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „Photovoltaik Flugplatz“ mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 19.12.2013, sowie der gemeinsamen Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 19.12.2013 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.