Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West";
Kommunales Förderprogramm der Stadt Kitzingen;
Zuschussantrag von Frau Azize Kavak auf Förderung von Instandsetzungsmaßnahmen am Anwesen Schreibersgasse 17 a
Vorlage
2014/056
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Frau Azize Kavak, Kirchplatz 1, 97318 Kitzingen beantragte am 01.10.2012 für Putz- und Malerarbeiten, Dachdeckerarbeiten einschließlich Dachentwässerung, Tür- und Torarbeiten und Gerüstbauarbeiten am Anwesen Schreibersgasse 17 a einen Zuschuss aus dem Kom-munalen Förderprogramm der Stadt Kitzingen.

 

Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde am 19.11.2012 zugestimmt. Der Verwendungs-nachweis wurde am 04.11.2013 dem Stadtbauamt vorgelegt und fachtechnisch geprüft.

 

Ziel des Kommunalen Förderprogramms ist die Erhaltung, Instandsetzung und Verbesserung des Ortsbildes der Altstadt Kitzingen sowie der in der Denkmalliste des Freistaates Bayern erfasste Objekte im gesamten Stadtgebiet. Die getätigten Sanierungsmaßnahmen am An-wesen Schreibersgasse 17 a leisten einen wertvollen städtebaulichen Beitrag und dienen einer Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität.

 

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.04.2011 beträgt die Förderung 25 % der zuwendungs-fähigen Kosten, höchstens jedoch 10.000 €.

 

Durch das Stadtbauamt geprüfte Bausumme:                                            48.872,59 €

davon zuwendungsfähig:                                                                              39.218,17 €

Zuschusshöhe (25 %):                                                                                    9.800,00 €

 

Der Zuschuss wird gemäß § 4 Abs. 1 des Kommunalen Förderprogramms erst dann aus-gezahlt, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Das bedeutet, dass der Zuschuss überwiesen werden kann, wenn die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 Rechtskraft erlangt hat (Art. 65 und 69 GO).

 

 

Für Instandsetzungsmaßnahmen am Anwesen Schreibersgasse 17 a, Bauherrin: Azize Kavak, wird ein Zuschuss in Höhe von 9.800 € aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Kitzingen gewährt.

 

Der Zuschuss wird gemäß § 4 Abs. 1 des Kommunalen Förderprogramms ausgezahlt, wenn der Haushalt 2014 rechtskräftig ist.