Betreff
Sozialstationen im Landkreis Kitzingen, Finanzierungsbeteiligung der Stadt Kitzingen
Vorlage
2014/022
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

In den Jahren 2002 bis 2004 hat der Stadtrat der Stadt Kitzingen beschlossen, die beiden Sozialstationen in Kitzingen mit 1 € pro Einwohner zu bezuschussen.

 

Für die Jahre 2005 bis 2007 wurde seitens des Stadtrates ein Zuschuss in Höhe von 0,80 € je Einwohner beschlossen. In den Jahren bis 2010 wurde der Zuschuss wieder auf 1,00 € pro Einwohner festgelegt.

 

Erstmals im Jahr 2011 wurde mit Blick auf die Planungssicherheit der Diakonie bzw. der Caritas der Zuschuss von 1,00 € für drei Jahre beschlossen.

 

Unmittelbar nach der seinerzeitigen Entscheidung im Januar 2011 kam Herr Erhard vom BRK auf die Stadt Kitzingen zu und wies darauf hin, dass auch das BRK im Rahmen der Ambulanten Alten- und Pflegehilfe tätig wird. Mit Blick auf die jüngste Beschlussfassung wollte das BRK noch keinen Antrag stellen, da es nie das Ansinnen von Herrn Erhard war, beiden „Mitstreitern vom Kuchenstück etwas nehmen zu wollen“. Gleichwohl wollte er sich zur nächsten Beschlussfassung wieder melden.

 

Pünktlich zur weiteren Beschlussfassung ab 2014 lagen die Anträge der Caritas (Anlage 1), der Diakone (Anlage 2) sowie nun auch vom BRK (Anlage 3) vor.

 

Dass die Arbeit, die die Sozialstationen leisten, eine sehr wichtige ist und dabei die Rahmenbedingungen immer schwieriger werden, ist unstrittig.

 

Die Verwaltung hat sich im Vorfeld mit der Caritas sowie der Diakonie abgestimmt und darauf hingewiesen, dass mit dem Antrag der BRK eine weitere Institution mit dem Zuschuss bedacht werden könnte. Beide bestätigten, dass das BRK in gleicher Weise diese Arbeiten leistet und insofern auch ein Zuschuss zustehen würde. Verständlicherweise ist es beiden Geschäftsführern wichtig, dass sich die gegenwärtigen Förderhöhe (0,50 €/Einwohner pro Einrichtung) nichts verschlechtert.

 

Es wird sicherlich kein Maßstab gefunden werden können, wie eine Aufteilung unter den drei Institutionen gerecht erfolgen kann. Nach der Gesamtstundenzahl, der Patientenzahl bzw. den Mitarbeitern wäre eine Aufteilung denkbar – aber würde man damit den tatsächlichen Pflegeaufwand und der geleisteten Arbeit gerecht werden?

 

Gerecht und sinnvoll – nach Ansicht der Verwaltung - wäre ein gleicher Betrag für alle drei Sozialstationen. Um nicht die bisherigen Institutionen schlechter zu stellen, sollte für alle drei ein Zuschuss in Höhe von 0,50 €/Einwohner d.s 1,50 €/Einwohner gewährt werden.

 

Auch wenn dies Mehrausgaben im Haushalt zur Folge hat, kann man von keiner echten Erhöhung an die Sozialstationen sprechen, nachdem nun der Personenkreis, der mit dem Zuschuss bedacht wird, erweitert wird und insofern für eine (noch) umfassendere Pflege der Kitzinger Bürgerinnen und Bürger sorgt.

 

Die obligatorische Nachfrage bei den Nachbargemeinden wurde auch in diesem Jahr bewusst ausgelassen, da nach Ansicht der Verwaltung es eine politische Entscheidung ist, in welcher Form die Sozialstationen unterstützt werden und nicht anders ausfallen würde, wenn beispielsweise eine Nachbargemeinde den Zuschuss reduziert oder erhöht. 

 

Es ging darüber hinaus ein Antrag der KIK-Stadtratsfraktion zum Haushalt 2014 bei der Verwaltung ein, worin ein Zuschuss in Höhe von 2,00 € beantragt wird.

Dieser wird mit den erfolgten Kosten- und Lohnsteigerungen begründet, aber auch mit den Bedürfnissen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die einen höheren Pflegeaufwand haben.

 

 

 

Abschließend die Übersicht, wie sich die Ansätze bei den entsprechenden Beschlussfassungen verändert würden:

 

derzeit 1,00 €

1,50 €

2,00 €

20.566,00 €

30.849,00 €

41.132,00 €

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte aus gleichheitsgründen das BRK ebenfalls mit einer Förderung nach den Sozialstationen bedacht werden. Der Förderbetrag sollte auf 1,50 € festgelegt werden.

 

1.    a) Die Stadt Kitzingen leistet für die Jahre 2014 bis 2016 einen Zuschuss in Höhe von 1,50 €/Einwohner an die Sozialstationen.

Alternativ

b) Die Stadt Kitzingen leistet für die Jahre 2014 bis 2016 einen Zuschuss in Höhe von

    2,00 €/Einwohner an die Sozialstationen.

Alternativ

c) Die Stadt Kitzingen leistet für die Jahre 2014 bis 2016 einen Zuschuss in Höhe von

    ____________€/Einwohner an die Sozialstationen.

 

 

  1. Dieser ist zu gleichen Teilen zum 1.7. eines Jahres an die Caritas, die Diakonie sowie das BRK zu überweisen.

  2. Die entsprechenden Mittel in Höhe von __________________€ werden im Haushalt 2014 (Hst. 4700.7000) bereitgestellt.

  3. Die Einstellung der folgenden Jahre erfolgt aufgrund der aktuellen Einwohnerzahl.