Betreff
Regionaler Planungsverband Würzburg - Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Würzburg; Kapitel B X "Erneuerbare Energien", Abschn. 5.1 "Windkraftnutzung"
Vorlage
2014/015
Aktenzeichen
61.1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Ausgangslage

a)    Am 15.10.2013 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Würzburg den Verordnungs-Entwurf und den Umweltbericht für die Änderung des Regionalplans der Region Würzburg, Kapitel B X „Erneuerbare Energien“, Abschnitt 5.1 „Windkraftnutzung“ beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, das nunmehr erforderliche Anhörungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Dieses Anhörungsverfahren ist nun seit dem 09. Dezember 2013 eingeleitet und läuft noch bis 07. Februar 2014 (Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken, Nr. 21/2013).

b)    Der Vorentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans zur Ausweisung von Ausschluss-, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraftnutzung wurde dem Stadtrat bereits in seiner Sitzung am 12.03.2009 vorgelegt.

Mit 26:0 Stimmen wurde dem Vorentwurf zugestimmt und zur Kenntnis genommen, dass keine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftnutzung für den Bereich der Stadt Kitzingen ausgewiesen sind.

c)    Mit Beschluss am 04.10.2007 hat sich der Stadtrat im Rahmen der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kitzingen, wirksam geworden am 09.02.2008, für eine Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen westlich der BAB 7 zwischen dem Ortsteil Repperndorf und der Gemeinde Biebelried verbindlich festgelegt. Damit können an anderen Stellen im Stadtgebiet keine Windkraftanlagen errichtet werden.

 

2.    Auswirkungen der Regionalplanänderung für die Stadt Kitzingen

Grundsätzlich hat sich für den Bereich der Stadt Kitzingen seit dem oben genannten Vorentwurf (2009) keine Änderung ergeben. Weiterhin sind also im gesamten Stadtgebiet neue Windkraftanlagen ausgeschlossen. Im gesamten Landkreis KT sind 14 Windkraftanlagen errichtet, davon 4 auf städtischem Gebiet innerhalb der Konzentrationsfläche bei Repperndorf (Stand: 31.09.2013). Die Kitzinger Konzentrationsfläche ist mit diesen Anlagen nunmehr ausgeschöpft.

Grundsätzlich dürfen Windkraftanlagen nur in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten errichtet werden. Außerhalb dieser Gebiete ist deren Errichtung in der Regel unzulässig.

Wie aus Anlage 1 hervorgeht, ist die gesamte Region „großflächig“ als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen dargestellt (rote Punktierung). Nur nordwestlich zwischen Bibergau und Mainstockheim besteht noch eine Vorrangfläche (WK 21) sowie westlich von Dettelbach ein Vorbehaltsgebiet (WK 35).

 

3.    Fazit

Mit dem Regionalplan wird ein gesamträumliches Planungskonzept vorgelegt, das sich nach den durch die Rechtsprechung zum Planungsvorbehalt gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entwickelten Maßstäben richtet. Ziel ist dabei die Ermittlung von gebietsbezogenen Festlegungen zur Konzentration von Anlagen (sog. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen) flächendeckend für die ganze Region Würzburg. Die Festlegung von konkreten Flächen für eine konzentrierte Entwicklung der Windkraftnutzung – sowohl auf regionaler wie auf kommunaler Ebene – verhindert darüber hinaus einen unkoordinierten, die Landschaft zersiedelnden Ausbau der Windkraftnutzung und erleichtert den Anschluss an das Stromnetz.

 

Aus Sicht der Stadt Kitzingen bleibt festzuhalten:

-       Das Gebiet der Stadt Kitzingen weist in der Fortschreibung des Regionalplans keine Vorrang und Vorbehaltsflächen für Windenergie aus.

-       Durch Ausweisung einer Konzentrationsfläche (2008, s. oben) im Stadtgebiet hat sich die Stadt Kitzingen hinsichtlich Standorten von Windkraftanlagen festgelegt.

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Entwurf zur Fortschreibung zuzustimmen.

Das Abstimmungsergebnis ist durch die Verwaltung an den Regionalplanungsverband fristgemäß mitzuteilen.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass für den Bereich der Stadt Kitzingen im Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans keine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftnutzung ausgewiesen sind.

3.    Der Stadtrat stimmt dem Entwurf grundsätzlich zu.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Abstimmung an den Regionalen Planungsverband mitzuteilen.