Betreff
Erinnerungstafeln für Persönlichkeiten aus Kitzingen sowie für Plätze/ Gebäude/ Sehenswürdigkeiten in Kitzingen
Vorlage
2014/007
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

In der Finanzausschusssitzung am 19.09.2013 hat das Gremium einstimmig den in Anlage 1 zu ersehenden Beschluss gefasst.

 

Zwischenzeitlich liegen die Angebote auch für Bronzetafeln vor.

 

Vor Auftragserteilung durch den Oberbürgermeister ist durch das Gremium festzulegen, für welche Persönlichkeit(en) bzw. für welche Plätze, Gebäude oder Sehenswürdigkeiten und in welcher Ausführung es Erinnerungstafeln geben soll.

 

Hierzu gab es bereits in der Sitzungsvorlage 2013/265 zahlreiche Informationen ( Anlage 2).

 

Im Kern geht es nun darum, die folgenden, wesentlichen Fragen zu beantworten:

 

1.    Welche Persönlichkeit(en)

 

2.    Welche Plätze/ Gebäude/ Sehenswürdigkeiten werden durch eine Erinnerungstafel geehrt?

 

3.    In welcher Ausführung (Grauguss, Bronze) sollen die Tafeln gefertigt werden?

 

4.    In welcher Größe sollen die Tafeln gefertigt werden, mit oder ohne Portraits (bei Persönlichkeiten)?

 

 

Hierzu gibt es natürlich verschiedene Auffassungen und Geschmäcker. Auch die Frage des Materials (= Kosten = damit verbundene Wertschätzung?) wurde bereits andiskutiert.

 

Einvernehmen bestand über die einheitliche Gestaltung der Tafeln.

 

Die von der Verwaltung mit einem Kitzinger Grafikdesigner abgestimmte Gestaltung einer Tafel für die „Kitzinger Elle“ ist seit 08.11.2013 an der südöstlichen Ecke des Rathauses angebracht (siehe Anlage 3).

 

Derartige Ausführungen (Grauguss, nur Text und Wappen ohne Portrait) sind für wenige hundert Euro zu haben.

 

Bei Ausführungen in Bronze ist bei einer Größe der Tafel von zirka 20 x 30 cm mit Kosten in Höhe von zirka 2.500 Euro (mit Portrait und Text) bzw. zirka 1.300 Euro (nur Text) inklusive Mehrwertsteuer zu rechnen.

 

Sollte sich das Gremium für eine Persönlichkeit entscheiden wäre aus Sicht der Verwaltung der Vorschlag von Herrn Högner für Bartholomäus Dietwar begrüßenswert. Die Eigentümer seines Geburtshauses – Obere Kirchgasse 12 – haben bereits ihr Einverständnis zum Anbringen einer Tafel erklärt.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Erinnerungstafeln zu gestalten und in Auftrag zu geben:

 

a.)  Persönlichkeit(en):

 

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b.)  Plätze/ Gebäude/ Sehenswürdigkeit(en):

 

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c.)  Material:

 

c.1) Grauguss

c.2) Bronze

 

d.)  Ausführung:

 

d.1) Nur Text und Stadtwappen

d.2) Text, Stadtwappen, Portrait (bei Persönlichkeiten)