Betreff
Einziehung des öffentl. Feld- und Waldweges Fl. Nr. 5805/2 /Teilfläche (Zufahrt zur Galgenmühle)
Vorlage
2014/003
Aktenzeichen
60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

a)    Mit Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2013 wurde der Umgestaltung des Teilstücks des Sickershäuser Weges im Bereich Kindergarten St. Vinzenz zugestimmt (siehe Anlage 1).

Die im Lageplan (Anlage 2) rot gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks Nr. 5805/2, welche bislang als öffentlich gewidmete Zufahrt zur Galgenmühle diente, wird durch den Neubau eines SELA-Seniorenhauses bzw. barrierefreien Wohnhauses in Teilen überplant. Die Notwendigkeit für eine öffentliche Widmung ist nicht mehr gegeben. Die Teilfläche muss eingezogen werden, um diese notwendige Fläche dann an die Bauherren zu veräußern bzw. dem Eigentümer des Flurstücks Nr. 5802 zu überlassen.

Die weiterhin erforderliche verkehrliche Erschließung der Galgenmühle ist über die Sickershäuser Straße möglich, obliegt jedoch grundsätzlich dem Eigentümer. Die Herstellung erfolgt seinerseits auf eigene Kosten und Rechnung. Im Zuge der Planung zum „Mühlenpark-Projekt“ wurde etwas östlich der bisherigen Mühlenzufahrt die Einmündung für eine neue Planstraße vorgesehen, die auch weiterhin im Zuge der grundsätzlich vom Stadtrat am 12.12.2013 beschlossenen Umgestaltung des Sickershäuser Weges in diesem Abschnitt realisiert werden kann (siehe Anlage 2, -weiß gekennzeichnete „Privatzufahrt“-). Hierüber kann die Galgenmühle erschlossen werden.

Das Vorgehen inkl. das Einziehungsverfahren ist mit dem Eigentümer des Grundstücks (Fl.Nr. 5802) abgestimmt. Seinerseits wird das Verfahren ausdrücklich begrüßt.

 

b)    Der nicht ausgebaute öffentliche Feldweg Flurstück Nr. 5805/2 /Teilfläche Sickershäuser Weg (Zufahrt zur Galgenmühle) ist aus Gründen des öffentlichen Wohls einzuziehen. Der Weg soll nach der Einziehung veräußert bzw. dem Eigentümer des Flurstücks 5802 überlassen werden. Durch die teilweise Überplanung verliert der Weg seine Verkehrsbedeutung.

 

Das Einziehungsverfahren ist nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG einzuleiten.

 

Das Verfahren selbst wird durch die Stadt Kitzingen durchgeführt. Die Dauer beträgt zirka 6 Monate.

Parallel zum Einziehungsverfahren kann die Planung bzw. Genehmigung des SELA-Hauses erfolgen.

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Für den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 5805/2 /Teilfläche (Zufahrt zur Galgenmühle) ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG das Einziehungsverfahren einzuleiten.