Betreff
Antrag der UKB vom 18.11.2013 auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 "Eselsberg Süd"
Vorlage
2013/399
Aktenzeichen
61.1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Ausgangssituation

Mit Antrag vom 18.11.2013 bittet die UKB-Stadtratsfraktion gem. § 26 der Geschäftsordnung des Kitzinger Stadtrats um Behandlung des vorliegenden Antrags auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 „Eselsberg Süd“. Der Antrag greift unverändert den Wortlaut des vormaligen UsW-Antrags vom 28.11.2012 auf, der in der Sitzung am 13.12.2012 nicht behandelt wurde. Die Hintergründe sind in der Vorlage Nr. 350/2012/1 dargestellt.

 

2.    Antragsbegründung der UKB

Der vorhandene Bebauungsplan Eselsberg Süd hat in seiner planerischen Darstellung und den enthaltenen Festsetzungen nur noch wenig mit der tatsächlich vorhandenen Ausführung gemein, insbesondere ist durch Aufgabe des Planungszieles „Schaffung einer Kleingartenanlage“ ein wesentliches Element des Bebauungsplanes vollständig weggefallen.

Die dafür vorgesehenen Grünflächen wurden zu öffentlichen Grünflächen umgewandelt und Teilbereiche von der Stadt Kitzingen teils als privates Gartenland bzw. Bauland veräußert.

Im B-Plan dargestellte verkehrliche Erschließungsanlagen wie Straße, Wendehammer, Stellplätze für Kleingartenanlagennutzer etc. sind gänzlich entfallen bzw. zwischenzeitlich durch neue Entwicklungen obsolet.

Auch die Parzellierung und künftige Nutzung der noch im Besitz der Stadt Kitzingen befindlichen Restflächen der aufgegebenen Kleingartenanlage ist nicht hinreichend genau geklärt bzw. im B-Plan dargestellt.

Ebenso spielt die Lärmproblematik von Nordtangente und Bahn für die Bewohner des Baugebiets eine sehr wichtige Rolle hinsichtlich der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen. Dies ist im derzeit rechtsverbindlichen B-Plan weder benannt und noch gewürdigt.

Die Grundzüge der Planung haben sich insgesamt sehr bedeutsam geändert und sind in wesentlichen Teilen bereits deutlich verletzt.

Nebenbei sind deswegen unter einigen beteiligten Anliegern Neiddebatten und Streitereien hinsichtlich der unterschiedlichen Auslegung von Baurecht entstanden.

Diese haben auf Grund der Nennung falscher Fakten auch zu sehr breiten öffentlichen Debatten mit der Diskriminierung rechtschaffender Bürger und zudem zu einer negativen Berichterstattung über das gesamte Stadtratsgremium geführt, was für die UKB-Fraktion nicht hinnehmbar ist.

Auch um weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Stadt und Anliegern, die auf Grund der unsicheren aktuellen Rechtslage entstanden ist, entgegen zu wirken, besteht aus Sicht der UKB-Stadtratsfraktion dringender Handlungsbedarf zur Neuregelung des Bebauungsplanes.

Die UKB-Stadtratsfraktion bittet Sie daher um dringende Behandlung des Antrags im Stadtrat und die sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen des Stadtrats um Zustimmung.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 60 „Eselsberg Süd“ ist hinsichtlich der Nutzung mit einer Kleingartenanlage, der Abgrenzung zwischen öffentlichen und privaten Grundstücksbereichen, der ursprünglich geplanten Ausführung und der tatsächlichen Notwendigkeit von Erschließungsanlagen wie Straße und Wendehammer, der Regelung der Bebauung privater Grundstücke von Gebietscharakter in wesentlichen Teilen nicht mehr zutreffend und deswegen, auf einen der tatsächlichen Nutzung und dem wirklichen Gebietscharakter entsprechenden aktuellen Stand, zu ändern.