Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 09.04. und 15.04.2013
TZ 6 und TZ 29 d: Baugenehmigungsfreie Geschossflächenveränderungen wären gezielt zu ermitteln und die Herstellungsbeiträgefestzusetzen
Im Vollzug der Prüfungsbeanstandungen wurden mittlerweile ca. 550 Bauanträge (Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser) der letzten 22 Jahre durchgesehen; davon waren ca. 50 Dachgeschosse „ausbaufähig“.
Diese Eigentümer wurden angeschrieben und aufgefordert, den aktuellen Ausbauzustand ihres Dachgeschosses (unausgebaut bzw. ausgebaut) mitzuteilen.
Diese Nachholungsaktion läuft derzeit noch; es wurden bis jetzt ca. 15 Eigentümer zu Kanalherstellungsbeiträgen nachveranlagt.
Das Finanzamt Kitzingen wird zur Anpassung des Einheitswertes von den Dachgeschoss-Nacherhebungen informiert.
Die Nacherhebungsaktion wird voraussichtlich Ende 2013 /Anfang 2014 abgeschlossen.
Eine Kontrollliste für „ausbaufähige“ Dachgeschosse wird seit 2012 geführt.
Meldungen für Nacherhebungen werden an die Einheitsbewertungsstelle des Finanzamtes abgegeben.
Die TZ 6 und 29 d sind somit erledigt.
Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in seinen Sitzungen am 09.04. und 15.04.2013 sich der Auffassung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes – BKV – angeschlossen hat, dass im Sinne der Beitragsgerechtigkeit auf die Erhebung der Beiträge für Dachgeschossausbauten der zurückliegenden 22 Jahre nicht verzichtet werden kann.
Der Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses wird zugestimmt.