Betreff
städtisches Grundvermögen - weiteres Vorgehen bezüglich der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 "Goldberg Erweiterung"
Vorlage
2013/322
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Mit dem Verkauf des Grundstückes Fl.Nr. 7630/6 (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 2013/287) sieht die Verwaltung eine gute Zäsur im Gewerbegebiet Goldberg erreicht. Der Verkauf der weiteren Gewerbefläche wird zusehends schwieriger hinsichtlich Höhenlage, Untergrundverhältnisse (und damit etwa verbundener Haftungsfragen) und Parzellierungsmöglichkeiten.

Zudem bildet der im Bebauungsplan vorgesehene Grünstreifen einen organischen Abschluss der gewerblichen Nutzung mit Übergang zur naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche.

Da der Bebauungsplan außerdem naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen vorsieht auf landwirtschaftlichen Grundstücken jenseits des Baches „Roßbrünnlein“, der das Gewerbegebiet derzeit noch einrahmt, und diese Grundstücke sich noch nicht im Eigentum der Stadt befinden, hält die Verwaltung es für sachgerechter, den naturschutzrechtlichen Ausgleich innerhalb des Gewerbegebietes ohne Hinzunahme fremder Grundstücke vorzunehmen.

Dabei kann aufgrund der Größe der Grundstücke nicht nur der Ausgleich für das Gewerbegebiet selbst dargestellt werden, es verbleiben auch noch Ausgleichsflächen für das Öko-Konto, die dann anderen Baumaßnahmen im Stadtgebiet zugeordnet werden können. Eine genaue Flächenberechnung erfolgt im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan.

Im Übrigen wird auf den Sachvortrag zur Sitzungsvorlage Nr. 2013/287 verwiesen.

 

 

1.   Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.   Mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 76 „Goldberg Erweiterung“ gemäß Sachvortrag besteht Einverständnis.

 

3.   Auf eine Vermarktung des Grundstückes Fl.Nr. 7628 wird künftig verzichtet, die bisherige Ausweisung als Gewerbefläche ist hinfällig. Das gesamte Grundstück Fl.Nr. 7328 soll künftig als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche vorgesehen werden.