Stadträtin Richter möchte im Nachgang zur Information hinsichtlich des Brandschutzes in der Alten Synagoge durch Bauamtsleiter Graumann in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.02.2014 wissen, ab welcher Personenzahl eine Brandwache bei Veranstaltungen in der Alten Synagoge notwendig sei.

Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass dies ab 100 Personen der Fall sei. Darüber hinaus sagt er zu, dass die Stadträte eine umfassende Information zum Brandschutz in der Alten Synagoge sowie das Brandschutzkonzept erhalten. Die Brandwache sei vom jeweiligen Veranstalter zu bezahlen.