Stadtrat Schmidt stellt fest, dass bei o. g. Haushaltsstellen ein Ansatz für die Kaiserstraße 17 vorhanden sei und verweist ebenfalls auf einen Ansatz für die Kaiserstraße bei Einzelplan 0 für die Unterbringung des Bürgerbüros.

 

Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass beide Haushaltsstellen ihre Berechtigung haben und erklärt, dass nach einer Entscheidung, was letztlich mit dem Gebäude passieren soll, die Umsetzung als Bürgerbüro über die Einzelplan 0 sowie die Umsetzung als sonstiges Städtisches Gebäude über den Einzelplan 8 erfolge. 

 

Nur für den Fall, die Kaiserstraße 17 werde kein Verwaltungsgebäude sei der Haushaltsstelle für den Aus-/Umbau gebildet worden, wobei der Ansatz 0,00 € betragt, wie Stadtkämmerer Weber ergänzt.