Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Bauamtsleiter Graumann verweist auf den Sachvortrag sowie auf die verschiedenen Eckpunkte, die eine Änderung des Bebauungsplanes erfordern.

 

Bürgermeister Christof möchte wissen, wie lange die Änderung mit Blick auf den wartenden Bauwerber dauere.

Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass der Bebauungsplan geändert werden müsse, gleichwohl der Bauwerber nach Vorlage des Notarvertrages bereits beginnen dürfe.

 

Stadtrat Moser verweist auf eine Straße, die in diesem Bebauungsplan eingezeichnet sei und die nicht mehr gebaut werden könne. Er möchte wissen, ob diese in diesem Zusammenhang aus dem Bebauungsplan herausgenommen werde.

 

Dipl. – Ing. Richter erklärt, dass es die erste Planung der Nordtangente gewesen sei, die über die Siegfried-Wilke-Straße führen sollte.

 

Oberbürgermeister Müller weist darauf hin, dass soweit möglich der Bebauungsplan insofern angepasst werde.

 

Stadtrat Schmidt wundert sich, dass die Änderung des Bebauungsplans „Eselsberg Süd“ abgelehnt wurde mit der Begründung, dass damit ein Einzelvorhaben legalisiert werden sollte. Seiner Auffassung nach, werde mit dieser Änderung dasselbe begehrt.

 

Stadtrat Moser gibt zu Bedenken, dass bei der gegenwärtigen Änderung das geplante Bauvorhaben nicht im Außenbereich liege.


1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 39 „Eselsberg West“ mit örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum 7. mal im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplans ist der Vorentwurf in der Fassung vom 20.03.2014 (mit Planzeichnung vom 07.03.2014).

3.    Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Termin hierfür wird noch bekannt gegeben. Dabei wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.