Stadtrat Moser geht ausführlich auf seinen Antrag hinsichtlich eines Vorhabens- und Erschließungsplanes „Am Wilhelmsbühl“ ein und verweist auf die restlichen Bauflächen in den Baugebieten (22 Stück) sowie auf den Bedarf, weitere Bauflächen in Kitzingen zu schaffen. Er erklärt, dass bereits Ende der 90er Jahre versucht wurde, an dieser Stelle im Rahmen des „Einheimischen Modells“ Bauflächen zu schaffen. Er wisse um die schwierigen Rahmenbedingungen, bittet gleichwohl um Zustimmung seines Antrages, welcher erst nach Beratung in den Fraktionen und Gruppen abschließend behandelt werden sollte.

 

Bauamtsleiter Graumann verweist auf die bauplanungsrechtliche Situation und stellt dar, dass die Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und im Außenbereich nach Art 35 Bau GmbH einzuordnen sei. Sämtliche zu überplanende Flächen befinden sich gegenwärtig im Privatbesitz. Er stellt dar, dass die Fläche mit Blick auf die Topographie nicht unproblematisch zu überplanen sei und verweist auf die Erschließung, das Thema Lärm, die Ausgleichsflächen sowie die Belange der Natur.

Seiner Auffassung nach könne man dem Beschluss noch nicht zustimmen. Der Vorhabenträger sollte vielmehr weitere Planungen vorlegen, damit das Vorhaben bereits mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden könne.

 

Stadträtin Schmidt verweist auf die Planungen in den 90er Jahren und stellt dar, dass aufgrund der Schwierigkeiten in der Erschließung von einer Entwicklung Abstand genommen wurde. Der Bedarf an Bauplätzen bestehe zweifelsohne. Hiermit sollte sich sinnvollerweise der Stadtentwicklungsbeirat auseinandersetzen und mögliche Entwicklungspotentiale eruieren.

Darüber hinaus verweist sie auf eine Vielzahl von Baulücken in die Kitzingen.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über die Angelegenheit, wobei auf die schwierige Situation vor Ort verwiesen werde, sowie auf verschiedene Versuche, am Wilhelmsbühl Bauflächen schaffen zu wollen, was der Stadtrat stets abgelehnt habe. Für weitere Aussagen, in wie fern die Idee des Vorhabenträgers umgesetzt werden könne, müssten weitere Planung vorgelegt werden. Teile des Gremiums können sich gleich der Historie eine Entwicklung am Wilhelmbühl vorstellen. Aus der Mitte des Gremiums wird kritisch gesehen, weshalb die CSU den Antrag für den Vorhabenträger gestellt habe.

Unstrittig sei hingegen, dass mit Blick auf die Entwicklung weitere Bauflächen benötigt werden.

 

Oberbürgermeister Müller weist abschließend darauf hin, dass in heutiger Sitzung keine Entscheidung getroffen werde, sondern diese in der Stadtratssitzung nach der Beratung in den Fraktionen und Gruppen erfolge. Hierfür seien vom Vorhabenträger weitere Unterlagen notwendig. Darüber hinaus sagt er zu, die Stellungnahme seitens der Verwaltung vorzulegen sowie die Protokollauszüge Mitte der 90er Jahre.

 

Bürgermeister Christof ist der Auffassung, dass der Stadtrat zunächst über den Grundsatz entscheiden sollte, bevor der Antragssteller weitere Unterlagen liefern müsse.

 

Stadtrat Moser als Antragsteller ist damit einverstanden, dass zunächst lediglich über die Ziffer 2.2 des Beschlussentwurfes (Grundsatz) entschieden werden solle.


Die Entscheidung wird in der Stadtratssitzung am 27.03.2014 getroffen. Es ist ein neuer Beschlussentwurf vorzulegen, der lediglich den Grundsatz zum Inhalt hat.