1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Es besteht Einverständnis damit, der Faltermeier Rouven und Grau Stefan GbR für

 

für die Jahre 2014 und 2015

 

die Fortführung des Betriebes einer Imbissgastronomie im nördlichen Teilbereich des Bleichwasens zu genehmigen.

 

  1. Der Betrieb ist von März bis Oktober gestattet.

 

  1. Für die Fläche wird eine Gebühr in Höhe von 130,00 €/mtl. festgesetzt.