Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 6

Stadtkämmerer Weber verweist auf den Sachvortrag und erklärt, dass die Beschlussfassung vom November 2013, wonach Firmen, die für die Stadtbetriebe GmbH tätig werden, einen branchenüblichen Lohn bezahlen müssen bzw. sich die Entlohnung nach dem TvöD zu richten habe, nicht umgesetzt werden könne. Die Verwaltung schlägt vor, dass ab 01.05.2014 die Höhe des in Rede stehenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € einzuhalten ist.

 

Stadtrat Pauluhn ist der Auffassung, dass der öffentliche Dienst eine Verantwortung in der Einhaltung der Tarifverträge habe und verweist auf die unterste Stufe des TvöD, die bei 9,06 €/Stunde und nicht weit entfernt vom Mindestlohn liege.

 

Bei folgender Diskussion hinsichtlich der Umsetzung wird zu bedenken gegeben, dass mit der Beschlussfassung die Firmen, die für die Stadtbetriebe tätig werden, umfasst seien und eine Anwendung des TvöD nicht zu kontrollieren sei. Mit der Festlegung auf 8,50 € werde man jetzt schon den Anforderungen des Mindestlohns gerecht.


 

1.  Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.  Der Stadtratsbeschluss vom 14.11.2013 wird aufgehoben.

3.  Der Stadtrat beschließt, dass für die Große Kreisstadt Kitzingen und ihre Beteiligungsgesellschaften (Stadtbetriebe Kitzingen GmbH, Kitzinger BauGmbH, LKW GmbH) nur noch Firmen und Dienstleister tätig werden sollen, die ihre Angestellten und Arbeiter mindestens nach dem branchenspezifischen Tarif bezahlen. Insbesondere ist bei den Beteiligungsgesellschaften darauf zu achten, dass bei Dienstleistungsverträgen der derzeit gültige gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € je Stunde bereits ab 01.05.2014 einzuhalten ist.