Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1

Oberbürgermeister Müller stellt eingangs dar, dass im nichtöffentlichen Teil der Beschluss zur Planung eines Kreisverkehrs, der Bestandteil des Bebauungsplan Nr. 106 sei, abgelehnt wurde und somit in heutiger Sitzung lediglich der Billigungsbeschluss, jedoch nicht die Auslage des Bebauungsplans gefasst werden könne.

 

Stadtplaner Fischer geht im Folgenden ausführlich auf die Sitzungsvorlage sowie die Festsetzungen des Bebauungsplans ein.

 

Im Folgenden haben die Stadträte verschiedenen Fragen, worauf Stadtplaner Fischer jeweils eingeht.

 

Stellungnahmen der Stadtratsfraktionen bzw. gruppen:

 

CSU-Stadtratsfraktion:
Stadtrat Moser
geht auf die Bedeutung des Gewerbegebietes für die Entwicklung der Stadt Kitzingen ein und freut sich, dass man mit der Beschlussfassung dem Ziel der Entwicklung etwas näher komme. Die CSU werde dem Beschluss zustimmen.

 

SPD-Stadtratsfraktion:

Stadträtin Dr. Endres-Paul gibt für die SPD ebenfalls ihre Zustimmung und bittet die Aspekte des Lärmschutzes mit Blick auf die Entwicklungen in den umliegenden Gebieten zu beachten.

 

UsW-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Marstaller begrüßt ebenfalls die Entwicklung in diesem Gebiet und gibt für die UsW die Zustimmung zum Beschlussentwurf.

 

FW-FBW-Stadtratsfraktion:

Stadträtin Wallrapp verweist ebenfalls auf die positive Entwicklung für die Stadt Kitzingen. Diese dürfe jedoch nicht zu Lasten der bestehenden Betriebe (z. B. Frankenguss) gehen.

 

KIK-Stadtratsfraktion:

Bürgermeister Christof erklärt, dass die KIK dem Beschluss ebenfalls zustimmen könne und verweist darauf, dass im weiteren Verfahren nochmals Bedenken vorgebracht werden können.

 

UKB-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Schmidt spricht sich ebenfalls für den Beschlussentwurf aus.

 

ÖDP-Stadtratsgruppe:
Stadträtin Schmidt
kann dem Beschlussentwurf ebenfalls zustimmen und stellt dar, dass die Apsekte der FFH-Flächen entsprechend berücksichtigt werden sollen.

 

ProKT-Stadtratsgruppe:

Stadtrat Böhm gibt für die ProKT ebenfalls seine Zustimmung.


 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge, mit Stand 06.03.2014, beschlossen.
  2. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge, mit Stand vom 06.03.2014, beschlossen.
  3. Der beigefügte Entwurf des Bebauungsplans "Nr. 106 conneKT Technologiepark Kitzingen" sowie der 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 84 "Großlangheimer Straße Nord" mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 06.03.2014, mit Begründung und Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 06.03.2014 wird gebilligt.
  4. Der beigefügte Entwurf der 41. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 06.03.2014 wird gebilligt.
  5. Die Stadtverwaltung wird beauftragt den städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abschließend zu verhandeln und den Stadtrat baldmöglichst damit zu befassen.