Stadtrat Weiglein ist aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und begibt sich ohne Aufforderung in den Zuhörerbereich.
Bauamtsleiter Graumann geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage ein und stellt den Sachstand zu den in der Sitzung am 01.10.2013 formulierten Auflagen wie folgt dar:
·
Anpassung der Integration der `Alten
Stadtmauer´ in den Entwurf
Der Entwurf berücksichtigt die historische
Stadtmauer nur bedingt. Grundsätzlich ist hier nach wie vor
Optimierungspotential.
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modellartige Darstellung der Kubatur
(3D-Simulation)
Zum Nachweis der städtebaulichen Integration
wurde seitens des Landesamtes für Denkmalpflege eine 3-D-Darstellung gefordert
um nachvollziehen zu können inwieweit sich der Baukörper in den teilweise auch
historischen Bestand einfügt. Der Planer sah sich hierzu nicht in der Lage. Auf
Anregung der Stadtverwaltung wurden einige `Fotomontagen´ eingereicht welche
aber nicht aussagekräftig waren. Um das Projekt nicht zu gefährden hat sich die
Stadtverwaltung dazu entschieden diese Simulation selbst zu erstellen um das
Projekt hinsichtlich der Planung letztendlich beurteilen zu können.
Letztendlich hat der Planer in Teilbereichen ein Geschoss mehr eingeplant als
heute im Bestand vorhanden.
·
weitgehender Erhalt von Außenwänden des
Goldenen Löwen
Der Forderung des LfD nach dem weitgehenden
Erhalt der Außenwände des denkmalgeschützten ehemaligen `Goldenen Löwen´ ist
der Planer nicht nachgekommen. Er besteht auf einem kompletten Rückbau.
Lediglich der Erhalt der dort vorhanden historischen Stadtmauer würde erhalten
werden.
·
Nachweis der natürlichen Belichtung und
Grundrißgestaltung
Die nach BayBo vorgegebene Fläche für die
natürliche Belichtung konnte in Teilbereichen nicht nachgewiesen werden. Der
Planer hat hier nachgebessert.
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Berücksichtigung der Gestaltungssatzung
hinsichtlich Dach- bzw. Fassadengestaltung
Zu den Dachgauben und den Fenstern wurden
Befreiungsanträge gestellt. Der Planer will hier Kunststofffenster einbauen und
verschiedene Gaubenformen. Der Vorschlag des Bauamtes war, zumindest auf der
stadtzugewandten Seite Holzfenster zu verbauen um der historischen Altstadt
Rechnung zu tragen.
·
Nachweis Schallschutz gegen Außenlärm.
Da der Entwurf nicht auf die Umgebung
mit der stark befahrenen B8 und der
Bahntrasse reagiert (z. B. durch Grundrissorientierung) wurde zur Einschätzung
der gesunden Wohnverhältnisse die hier gegeben sein müssen eine Einschätzung
zum Umgebungslärm gefordert. Der Planer sah sich nicht in der Lage diese
vorzulegen. Hier liegt lediglich eine pauschale Aussage vor, dass alle max.
möglichen Maßnahmen getroffen werden. Unter anderem ist entlang der B8 eine
2,85 m hohe Lärmschutzwand geplant.
Abschließend kommt Bauamtsleiter Graumann zum Ergebnis, dass die Entwicklung mit der benannten Nutzung an dieser Stelle sehr zu begrüßen, jedoch mit Blick auf den Stadteingang gestalterisch und planerisch verbesserungswürdig sei (z. B. Dach, Fassade, Umgang mit den historischen Elementen). Man könne eine Baugenehmigung unter weiteren Auflagen erteilen.
Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über das Vorhaben, wobei die Stadträte der Auffassung sind, dass die Entwicklung an dieser Stelle grundsätzlich zu begrüßen sei. Jedoch bestehe bei der Gestaltung und Umsetzung optimierungsbedarf.
Nach der Diskussion stellt Oberbürgermeister Müller dar, dass man mit dem Planer nochmals Gespräche hinsichtlich des Daches, der Abstandsfläche sowie der Gestaltung und Höhe der Mauer aufnehmen werde. Darüber hinaus werde das Thema Nachbarbeteiligung geprüft.
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.