Stadtrat Weiglein ist aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und begibt sich ohne Aufforderung in den Zuhörerbereich.

 

 

Bauamtsleiter Graumann geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage ein und stellt den Sachstand zu den in der Sitzung am 01.10.2013 formulierten Auflagen wie folgt dar:

 

·      Anpassung der Integration der `Alten Stadtmauer´ in den Entwurf

Der Entwurf berücksichtigt die historische Stadtmauer nur bedingt. Grundsätzlich ist hier nach wie vor Optimierungspotential.

 

·      modellartige Darstellung der Kubatur (3D-Simulation)

Zum Nachweis der städtebaulichen Integration wurde seitens des Landesamtes für Denkmalpflege eine 3-D-Darstellung gefordert um nachvollziehen zu können inwieweit sich der Baukörper in den teilweise auch historischen Bestand einfügt. Der Planer sah sich hierzu nicht in der Lage. Auf Anregung der Stadtverwaltung wurden einige `Fotomontagen´ eingereicht welche aber nicht aussagekräftig waren. Um das Projekt nicht zu gefährden hat sich die Stadtverwaltung dazu entschieden diese Simulation selbst zu erstellen um das Projekt hinsichtlich der Planung letztendlich beurteilen zu können. Letztendlich hat der Planer in Teilbereichen ein Geschoss mehr eingeplant als heute im Bestand vorhanden.

 

·      weitgehender Erhalt von Außenwänden des Goldenen Löwen

Der Forderung des LfD nach dem weitgehenden Erhalt der Außenwände des denkmalgeschützten ehemaligen `Goldenen Löwen´ ist der Planer nicht nachgekommen. Er besteht auf einem kompletten Rückbau. Lediglich der Erhalt der dort vorhanden historischen Stadtmauer würde erhalten werden.

 

·      Nachweis der natürlichen Belichtung und Grundrißgestaltung

Die nach BayBo vorgegebene Fläche für die natürliche Belichtung konnte in Teilbereichen nicht nachgewiesen werden. Der Planer hat hier nachgebessert.

 

·      Berücksichtigung der Gestaltungssatzung hinsichtlich Dach- bzw. Fassadengestaltung

Zu den Dachgauben und den Fenstern wurden Befreiungsanträge gestellt. Der Planer will hier Kunststofffenster einbauen und verschiedene Gaubenformen. Der Vorschlag des Bauamtes war, zumindest auf der stadtzugewandten Seite Holzfenster zu verbauen um der historischen Altstadt Rechnung zu tragen.

 

·      Nachweis Schallschutz gegen Außenlärm.

Da der Entwurf nicht auf die Umgebung mit  der stark befahrenen B8 und der Bahntrasse reagiert (z. B. durch Grundrissorientierung) wurde zur Einschätzung der gesunden Wohnverhältnisse die hier gegeben sein müssen eine Einschätzung zum Umgebungslärm gefordert. Der Planer sah sich nicht in der Lage diese vorzulegen. Hier liegt lediglich eine pauschale Aussage vor, dass alle max. möglichen Maßnahmen getroffen werden. Unter anderem ist entlang der B8 eine 2,85 m hohe Lärmschutzwand geplant.         

 

Abschließend kommt Bauamtsleiter Graumann zum Ergebnis, dass die Entwicklung mit der benannten Nutzung an dieser Stelle sehr zu begrüßen, jedoch mit Blick auf den Stadteingang gestalterisch und planerisch verbesserungswürdig sei (z. B. Dach, Fassade, Umgang mit den historischen Elementen). Man könne eine Baugenehmigung unter weiteren Auflagen erteilen.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über das Vorhaben, wobei die Stadträte der Auffassung sind, dass die Entwicklung an dieser Stelle grundsätzlich zu begrüßen sei. Jedoch bestehe bei der Gestaltung und Umsetzung optimierungsbedarf.

Nach der Diskussion stellt Oberbürgermeister Müller dar, dass man mit dem Planer nochmals Gespräche hinsichtlich des Daches, der Abstandsfläche sowie der Gestaltung und Höhe der Mauer aufnehmen werde. Darüber hinaus werde das Thema Nachbarbeteiligung geprüft.


 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.