Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 13

 

Oberbürgermeister Müller stellt den gesplitteten Beschlussentwurf zur Abstimmung.


 

A) Haushaltssatzung

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung und des § 6 der Satzung der Stiftung für

Alten- und Pflegehilfe Kitzingen erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt:

 

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                     43.667.550 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                     13.946.650 €

ab.

 

Der Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt:

 

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                            19.390 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                          108.570 €

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Im Haushaltsplan der Stadt Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen fest-

gesetzt.

 

Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.  Grundsteuer

     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        315 v. H.

     b) für die Grundstücke (B)                                                                  315 v. H.

 

2.  Gewerbesteuer                                                                                   360 v. H.

 

§ 5

 

1.  Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

 

2.  Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.

 

 

B) Haushaltsplan

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2014 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:

 

·         Gesamtplan

·         Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit

Deckungsvermerken und sonstigen Vollzugsbestimmungen

·         Sammelnachweis

·         Stellenplan

 

 

C) Finanzplan und Investitionsprogramm

Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2013 bis 2017 mit folgenden Summen:

 

für 2013                                    55.614.310 €

für 2014                                    57.614.200 €

für 2015                                    57.928.920 €

für 2016                                    57.877.450 €

für 2017                                    52.745.780 €

 

 

und das der Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm mit folgenden Summen:

 

für 2013                                    13.895.640 €

für 2014                                    13.946.650 €

für 2015                                    14.436.700 €

für 2016                                    13.672.700 €

für 2017                                      8.594.880 €

 

 

beschlossen                dafür 15  dagegen 14 

 

D) Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2014 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgenden Summen:

 

Verwaltungshaushalt                                      19.390 €

Vermögenshaushalt                                     108.570 €

 

 

 

 

Stadträtin Glos gibt zu Protokoll, dass sich ihre Gegenstimme durch die genannten Kritikpunkte von Stadtrat Heisel begründen ließe.