Oberrechtsrätin Schmöger geht ausführlich auf den Sachverhalt sowie den Durchführungsvertrag zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik Flugplatz“ ein.
Stadtrat Pauluhn möchte wissen, ob die Rückbauverpflichtung laut § 9 abgesichert sei.
Oberrechtsrätin Schmöger verneint dies.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Es besteht Einverständnis damit, den dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügten Durchführungsvertrag zum oben genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Fa. Blumquadrat GmbH abzuschließen. Herr Oberbürgermeister Müller wird ermächtigt, den beigefügten Durchführungsvertrag zu unterzeichnen.