Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in seinen Sitzungen am 09.04. und 15.04.2013 sich der Auffassung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes – BKV – angeschlossen hat, dass im Sinne der Beitragsgerechtigkeit auf die Erhebung der Beiträge für Dachgeschossausbauten der zurückliegenden 22 Jahre nicht verzichtet werden kann.
Der Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses wird zugestimmt.