1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Für den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 5805/2 /Teilfläche (Zufahrt zur Galgenmühle) ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG das Einziehungsverfahren einzuleiten.