Stadtrat Schmidt geht ausführlich auf den Antrag der UKB ein
und stellt dar, dass der Bebauungsplan Nr. 60 „Eselsberg Süd“ nicht mehr den
örtlichen Gegebenheiten entspreche und aus diesem Grund geändert werden sollte.
Stadtrat
Weiglein verweist auf die
gesamte Situation hinsichtlich des Eselsbergs Süd und gibt zu bedenken, dass
Hintergrund des Antrages die Legalisierung eines Bauvorhabens sei. Der Stadtrat
habe bereits über die Änderung des Bebauungsplans entschieden und diese in der
seinerzeitigen Sitzung abgelehnt, worauf die Stadt eine Beseitigungsanordnung
erlassen habe. Daraufhin haben die Eigentümer Klage eingereicht, das Verfahren
Ruhe gegenwärtig.
Er sehe kein
Änderungserfordernis und gibt zu Bedenken, dass man hiermit einen Präzedenzfall
schaffen würde.
Im Folgenden
diskutieren die Stadträte ausführlich über den Antrag, wobei sich Teile der
Stadträte der Auffassung der UKB anschließen, wobei durch die Änderung des
Bebauungsplanes die Situation im Eselsberg wieder geordnet werden könnte. Für
Teile der Stadträte hingegen habe sich die Situation seit 2011 nicht geändert,
weshalb sie dem Antrag nicht zustimmen können. Darüber hinaus greife man mit
der Beschlussfassung in ein schwebendes Verfahren ein. Es sollte zunächst das
Gericht entscheiden, bevor man einer möglichen Anpassung des Bebauungsplans
näher trete.
Stadtrat Müller stellt aufgrund der Diskussion den Antrag
auf Schluss der Debatte.
beschlossen dafür
20 dagegen 8
Mit dem Antrag auf
Schluss der Debatte von Stadtrat Müller besteht Einverständnis.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Bebauungsplan Nr. 60 „Eselsberg Süd“ ist hinsichtlich der Nutzung mit einer Kleingartenanlage, der Abgrenzung zwischen öffentlichen und privaten Grundstücksbereichen, der ursprünglich geplanten Ausführung und der tatsächlichen Notwendigkeit von Erschließungsanlagen wie Straße und Wendehammer, der Regelung der Bebauung privater Grundstücke von Gebietscharakter in wesentlichen Teilen nicht mehr zutreffend und deswegen, auf einen der tatsächlichen Nutzung und dem wirklichen Gebietscharakter entsprechenden aktuellen Stand, zu ändern.
Oberbürgermeister
Müller stellt fest, dass
der Antrag der UKB somit abgelehnt wurde.