Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 14

Stadtrat Schmidt geht ausführlich auf den Antrag der UKB ein und stellt dar, dass der Bebauungsplan Nr. 60 „Eselsberg Süd“ nicht mehr den örtlichen Gegebenheiten entspreche und aus diesem Grund geändert werden sollte.

 

Stadtrat Weiglein verweist auf die gesamte Situation hinsichtlich des Eselsbergs Süd und gibt zu bedenken, dass Hintergrund des Antrages die Legalisierung eines Bauvorhabens sei. Der Stadtrat habe bereits über die Änderung des Bebauungsplans entschieden und diese in der seinerzeitigen Sitzung abgelehnt, worauf die Stadt eine Beseitigungsanordnung erlassen habe. Daraufhin haben die Eigentümer Klage eingereicht, das Verfahren Ruhe gegenwärtig.

Er sehe kein Änderungserfordernis und gibt zu Bedenken, dass man hiermit einen Präzedenzfall schaffen würde.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über den Antrag, wobei sich Teile der Stadträte der Auffassung der UKB anschließen, wobei durch die Änderung des Bebauungsplanes die Situation im Eselsberg wieder geordnet werden könnte. Für Teile der Stadträte hingegen habe sich die Situation seit 2011 nicht geändert, weshalb sie dem Antrag nicht zustimmen können. Darüber hinaus greife man mit der Beschlussfassung in ein schwebendes Verfahren ein. Es sollte zunächst das Gericht entscheiden, bevor man einer möglichen Anpassung des Bebauungsplans näher trete.

 

Stadtrat Müller stellt aufgrund der Diskussion den Antrag auf Schluss der Debatte.

 

beschlossen              dafür 20  dagegen 8

 

Mit dem Antrag auf Schluss der Debatte von Stadtrat Müller besteht Einverständnis.


 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 60 „Eselsberg Süd“ ist hinsichtlich der Nutzung mit einer Kleingartenanlage, der Abgrenzung zwischen öffentlichen und privaten Grundstücksbereichen, der ursprünglich geplanten Ausführung und der tatsächlichen Notwendigkeit von Erschließungsanlagen wie Straße und Wendehammer, der Regelung der Bebauung privater Grundstücke von Gebietscharakter in wesentlichen Teilen nicht mehr zutreffend und deswegen, auf einen der tatsächlichen Nutzung und dem wirklichen Gebietscharakter entsprechenden aktuellen Stand, zu ändern.

 

 

Oberbürgermeister Müller stellt fest, dass der Antrag der UKB somit abgelehnt wurde.