Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Oberrechtsrätin Schmöger geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage sowie die neue sog. Reinigungs- und Sicherungsverordnung ein. Die alte Verordnung gilt insgesamt 20 Jahre und läuft zum 07.02.2014 ab, weshalb eine neue Verordnung erlassen werden müsse. Inhaltlich bleibe die Verordnung unverändert – lediglich redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen sowie das Straßenverzeichnis aktualisiert.

 

Stadträtin Wallrapp schlägt vor, über den Inhalt sowie die Pflichten ausführlich im nächsten Falter zu berichten.

Oberbürgermeister Müller sagt dies zu.

 

Stadträtin Richter verweist auf verschiedene Situationen in der Stadt, wonach bei einem Reihenhausgrundstück vor dem Gehweg noch ein kleines Stück städtische Fläche sei. Sie möchte wissen, wer hier die Reinigungspflicht habe.

 

Oberrechtsrätin Schmöger stellt dar, dass dieser Einzelfall nicht von der allgemein gültigen Verordnung abgedeckt werden könne und im Rahmen der Rechtsvorschriften zu prüfen sei. Derartigen Fragestellungen können direkt im Sachgebiet 31 geklärt werden.

 

Stadtrat Pauluhn bittet, in diesem Zusammenhang im Falter auch auf solche klassischen Fälle hinzuweisen, die von der Verordnung abgedeckt sind.

 

Oberrechtsrätin Schmöger sagt dies zu.

 


 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Es besteht Einverständnis, die als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügte „Verordnung der Stadt Kitzingen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ neu zu erlassen.