Oberrechtsrätin
Schmöger geht ausführlich
auf die Sitzungsvorlage sowie die neue sog. Reinigungs- und
Sicherungsverordnung ein. Die alte Verordnung gilt insgesamt 20 Jahre und läuft
zum 07.02.2014 ab, weshalb eine neue Verordnung erlassen werden müsse.
Inhaltlich bleibe die Verordnung unverändert – lediglich redaktionelle
Änderungen wurden vorgenommen sowie das Straßenverzeichnis aktualisiert.
Stadträtin
Wallrapp schlägt vor, über
den Inhalt sowie die Pflichten ausführlich im nächsten Falter zu berichten.
Oberbürgermeister
Müller sagt dies zu.
Stadträtin
Richter verweist auf
verschiedene Situationen in der Stadt, wonach bei einem Reihenhausgrundstück
vor dem Gehweg noch ein kleines Stück städtische Fläche sei. Sie möchte wissen,
wer hier die Reinigungspflicht habe.
Oberrechtsrätin
Schmöger stellt dar, dass
dieser Einzelfall nicht von der allgemein gültigen Verordnung abgedeckt werden
könne und im Rahmen der Rechtsvorschriften zu prüfen sei. Derartigen
Fragestellungen können direkt im Sachgebiet 31 geklärt werden.
Stadtrat Pauluhn bittet, in diesem Zusammenhang im Falter
auch auf solche klassischen Fälle hinzuweisen, die von der Verordnung abgedeckt
sind.
Oberrechtsrätin
Schmöger sagt dies zu.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Es besteht Einverständnis, die als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügte „Verordnung der Stadt Kitzingen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ neu zu erlassen.