Oberbürgermeister Müller verweist auf die vorliegenden Protokolle und erkundigt sich nach Einwänden.
Bürgermeister Christof verweist auf die Problematik hinsichtlich des Technikcontainers von Kabel Deutschland, welcher im Bereich der Schrebergärten am Bahnhofsgelände aufgestellt wurde. Der Abschluss des Pachtvertrages widerspreche der aktuellen Beschlusslage des Stadtrates, wonach diese Flächen für die gärtnerische Nutzung freigehalten werden sollte. Er stellt den Antrag, dass der Vertrag mit Kabel Deutschland entsprechend der Beschlusslage rückgängig gemacht werde.
Oberbürgermeister Müller verweist auf die Gespräche mit Kabel Deutschland, die ein Grundstück in der Nähe des Bahnhofs (weil Nähe zur Telekom) gesucht haben, um für den Bereich Kitzingen schnelles Internet anbieten zu können. Da die nördlichen Flächen in die Konzepterstellung einbezogen werden sollten, habe man sich für das benannte Grundstück entschieden.
Stadtplaner Fischer erklärt, dass das benannte Grundstück mit Blick auf die Planung das geringste Konfliktpotential bot und verweist darüber hinaus auf die zusätzlichen Pachteinnahmen.
Er stellt fest, dass diese Problematik in der heutigen Sitzung nicht geklärt werden könne und schlägt vor, es bis zur Stadtratssitzung am 18.10.2012 nochmals aufzubereiten.
Stadträtin Richter ist der Auffassung, dass es nicht um die Problematik „Container ja oder nein“ gehe, sondern der Stadtratsbeschluss entgegenstehe, weshalb sie bittet, über den Antrag von Bürgermeister Christof Beschluss zu fassen.
Verwaltungsrat Hartner erklärt, dass unmittelbar in der Sitzung gestellte Anträge, die einer Klärung des Sachverhaltes bedürfen, bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt werden können.
Bürgermeister Christof ist damit einverstanden.
Stadtrat Weiglein bittet die Umstände einer Kündigung zu prüfen (Kündigungsrecht?, Zeitvertrag?, Gründe der Kündigung? Schadensersatz?).
Oberbürgermeister Müller sagt zu, den Antrag in der Sitzung am 18.10.2012 zu behandeln.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates vom 21.06.2012, 05.07.2012 sowie 26.07.2012 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 als genehmigt.
Bürgermeister Christof gibt zu Protokoll, dass er dagegen gestimmt habe, da er die Protokollierung in Teilen für lückenhaft halte.