Bauamtsleiter Graumann erläutert die sachliche Haltung des Staatlichen Bauamtes gegen einen Kreisverkehr und für eine Lichtsignalanlage zur verkehrlichen Erschließung.

 

Stadtrat Markert fordert erneut, dass hiervon nur Kenntnis genommen und nicht Beschluss gefasst werde. Er fühle sich als Stadtrat „vor den Karren gespannt“. Kitzingen habe schon genug Lichtsignalanlagen. Generell stehe er weiterhin zu dem Projekt.

 

Oberbürgermeister Güntner weist es von sich, den Stadtrat benutzen zu wollen. Ein Beschluss sei notwendig, um dem Vorhabenträger Planungssicherheit zu bieten. Wenn der Stadtrat trotz der Haltung des Staatlichen Bauamtes einen Kreisverkehr bauen wolle, dann müsse die Stadt die Kosten tragen.

 

Stadtrat Paul regt an, den Kreisverkehr in Richtung Osten (Abzweigung Alemannenstraße) zu versetzen. Er lehne eine Lichtsignalanlage ab.

 

Stadtrat Sanzenbacher schlägt vor, die Linksabbiegespur in die Marshall Heights hinein zu verlängern und eine Temporeduzierung vorzunehmen.

 

Bauamtsleiter Graumann erläutert, dass eine Lichtsignalanlage an dieser Stelle die einzige Möglichkeit sei, regulierend einzugreifen. Man müsse hier handeln, da das Einkaufszentrum zusätzlichen Verkehr generieren werde. Die Voraussetzung für die Gestattung eines Kreisverkehrs seien u.a. vier Abzweigungen (Arme). Dies sei in diesem Fall nicht gegeben.

 

Rechtsdirektorin Schmöger antwortet Stadtrat Moser, dass der Vorhabenträger die Kosten für die erforderliche Erschließung, in diesem Fall die Lichtsignalanlage übernehmen müsse. Einen Kreisverkehr müsste die Stadt Kitzingen jedoch selbst bezahlen, wenn nur die Lichtsignalanlage erforderlich ist.

 

Nach weiteren Vorschlägen der Fraktionen zu alternativen Lösungen und negativen Meinungsäußerungen zu einer weiteren Lichtsignalanlage, schlägt Oberbürgermeister Güntner eine Änderung der Ziffer 2 des Beschlusstextes vor:

 

2.    Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Verkehrsanbindung entsprechend An-

 lage 2 zur Kenntnis und fordert den Vorhabenträger auf, in einer vertiefenden

 Planung die verschiedenen Möglichkeiten zur verkehrlichen Anbindung des Ein-

       zelhandelszentrums an die B8 gegenüberzustellen.

 

Anschließend würden diese Varianten dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Rechtsdirektorin Schmöger fügt hinzu, dass dies vor dem nächsten Billigungs- und Auslegungsbeschluss geschehen solle.

 

Der Änderung wird mehrheitlich zugestimmt.

 


1.      Vom Sachvortrag 2023/217 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Verkehrsanbindung entsprechend An-

 lage 2 zur Kenntnis und fordert den Vorhabenträger, auf in einer vertiefenden

 Planung die verschiedenen Möglichkeiten zur verkehrlichen Anbindung des Ein-

 zelhandelszentrums an die B8 gegenüberzustellen