1.      Vom Sachvortrag Nr. 2020/075 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Haushaltssatzung

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung, Art. 20 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes und § 6 der Satzung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt:

 

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                       58.188.310 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                       24.033.500 €

ab.

 

 

Der Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt:

 

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                                3.900 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                              20.900 €

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 3.500.000 € festgesetzt.

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 92.900 € festgesetzt.

 

Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        315 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                  315 v. H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                    360 v.H.

 

 

§ 5

 

1.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

 

2.    Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

 

 

3.      Haushaltsplan

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2020 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:

 

·         Gesamtplan

·         Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit

Deckungsvermerken und sonstigen Vollzugsbestimmungen

·         Sammelnachweis Personalkosten

·         Stellenplan für die Beamten und Arbeitnehmer

 

4.    Finanzplan und Investitionsprogramm

Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2019 bis 2023 mit folgenden Summen.

 

für 2019                                                     75.906.190 €

für 2020                                                     82.221.810 €

für 2021                                                     79.741.320 €

für 2022                                                     71.163.800 €                                                  

für 2023                                                     68.414.870 €

 

und das der Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm mit folgenden Summen:

 

für 2019                                                     19.852.650 €

für 2020                                                     24.033.500 €

für 2021                                                     21.489.850 €

für 2022                                                     13.583.950 €

für 2023                                                       9.814.250 €

 

 

5.    Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2020 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgenden Summen:

 

Verwaltungshaushalt                                         3.900 €

Vermögenshaushalt                                         20.900 €