Stadtrat Pauluhn geht ausführlich auf den Antrag der ödp und
die dringende Notwendigkeit einer derartigen Stelle ein. Sein Antrag geht von
einer unbefristeten Anstellung aus, gerade mit Blick auf den jüngsten Beschluss
zum Slogan der Stadt „Die grüne Stadt im Fluss“.
Oberbürgermeister
Müller gibt zu bedenken,
dass nach einer Anschubförderung durch den Bund, die Kommune nach einigen
Jahren die Aufwendungen alleine tragen müssen.
Für Stadtrat Pauluhn gehe es nicht nur um die Förderung der Kosten für
den Mitarbeiter. Es gehe vielmehr um die Fördermittel, die Dank des
Mitarbeiters abgerufen werden können und die Bilanz letztlich für die Stadt
positiv ausfallen könnte.
Verwaltungsart
Hartner verweist auf eine
Umfrage bei den Bayerischen Kommunen. Zwölf Gemeinden hatten bereits 2017 einen
derartigen Manager eingestellt. Die Eingruppierung bei vergleichbaren Kommunen
liegt bei EG 10 bzw. EG 11. Der Verwaltung liegen verschiedene Grundlagen vor,
um grundsätzlich ein Stellenprofil sowie eine Ausschreibung vorzubereiten zu
können. Er betont, dass mit der Entscheidung für einen Klimaschutzbeauftragten
auch das Bekenntnis zum Markenkern „Kitzingen, die grüne Stadt im Fluss“
verbunden sein sollte.
Im Folgenden
diskutieren die Stadträte über den Antrag, wobei es für viele eine
grundsätzliche Frage sei, wie mit dem Thema Umwelt in der Stadt Kitzingen
umgegangen werde und deshalb die Schaffung einer solchen Stelle befürworten.
Eine alleinige Betrachtung der Fördermittel sei nicht sinnvoll. Kritisch wird
geäußert, dass kaum bis keinerlei Informationen vorliegen, welche Aufgaben der
Manager haben soll. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, ob eine externe
Beratung nicht sinnvoller sei, als einen Mitarbeiter fest einzustellen.
Aufgrund der
Diskussion, in der eine befristete Stelle (3 Jahre) befürwortet werde, ändert Stadtrat
Pauluhn seinen Antrag insofern ab, worauf Oberbürgermeister Müller
diesen zur Abstimmung stellt.
Es besteht Einverständnis, ab dem Haushaltsjahr 2020 eine/n Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanager*in einzustellen. Die Ausschreibung erfolgt in Vollzeit, befristet auf drei Jahre in der EG 10 oder EG 11.