Da keine Fragen zur öffentlichen Niederschrift bestehen, gibt Oberbürgermeister Müller die Genehmigung direkt zur Abstimmung.
Die Niederschrift
der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 23.01.2020
gilt gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.