Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 14

Stadtrat Pauluhn geht kurz auf das Gemeindeentwicklungskonzept ein und verdeutlicht, dass es oberste Priorität sei, dass das Gemeindeentwicklungskonzept von den Bürgern gestaltet werde. Auch zieht er die Hinzuziehung von Externen zur Realisierung des Projektes in Erwägung.

 

Stadtkämmerin Erdel bezweifelt, dass alle Stadtteile gleichzeitig bewilligt werden, somit müsse man feststellen, in welchem Stadtteil das größte Defizit besteht. Etwashausen übersteige höchstwahrscheinlich die zulässige Größe, außerdem sei Etwashausen bereits im Programm „Stadtumbau West“ miteinbezogen worden. Es solle somit für die verbleibenden Stadtteile festgestellt werden, wo mit den Untersuchungen zu beginnen ist.

 

Oberbürgermeister Müller gibt zu verstehen, dass auch bei der Hinzuziehung eines Externen viel Zuarbeit seitens des Bauamts benötigt wird; dies sei bei der momentanen Personalsituation nicht zu stemmen. Sobald das Bauamt wieder voll besetzt ist, könne das Projekt angegangen werden.

 

Stadträtin Stocker und Stadtrat Müller schlagen daraufhin vor, dies mit dem neuen Stadtrat, und bei voller Besetzung des Bauamtes anzugehen.

 

Stadtrat Pauluhn spricht sich gegen einen Aufschub aus; er wünscht die Einstellung von 20.000 € hierfür.

 

Oberbürgermeister Müller entgegnet, dass Mittel lediglich eingestellt werden können, wenn auch die Umsetzung geplant sei. Er gibt den Beschluss, ohne Etwashausen und mit Mitteln in Höhe von 20.000 € statt 67.000 €, zur Abstimmung.

 


 

1.    Vom Sachvortrag 2020/046 wird Kenntnis genommen.

2.    Die Stadt Kitzingen stellt im Rahmen des Bayerische Dorfentwicklungsprogramms einen Antrag für ein Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) beim Amt für ländliche Entwicklung zur Umsetzung von Erneuerungsmaßnahmen für die Orts- und Stadteile:

 

-     Hoheim

-     Hohenfeld

-     Repperndorf

-     Sickershausen

 

3.    Die Bürger*innen sind in Absprache mit der Stadt und ggf. der Teilnehmergemeinschaften auf geeignete Weise (z.B. in Form von Seminaren, Bürgerwerkstätten, Arbeitskreisen, Projektgruppen) aktiv an der Vorbereitung, Planung und Ausführung der Dorferneuerung zu beteiligen.

 

4.    Die Multiplikator*innen der Orts- und Stadtteilerneuerungen sollen sich durch Wahrnehmung geeigneter Bildungsangebote sowie einschlägigem Informationsmaterial auf ihre Aufgaben vorbereiten und weiterbilden. Entsprechende finanzielle Mittel sind bereit zu stellen.

 

5.    Für das Haushaltsjahr 2020 sind die finanziellen Mittel in Höhe von 20.000,- € für die fachliche Begleitung durch ein geeignetes Büro einzustellen und eine staatliche Förderung zu beantragen.