Oberbürgermeister Müller verweist kurz auf den Sachvortrag Nr. 2020/022.

Stadtrat Pauluhn geht auf seinen Antrag zur Live Übertragung von Stadtratssitzungen ein und freut sich, dass die Verwaltung, anders als noch vor 6 Jahren, grundsätzlich eine Bereitschaft signalisiere. Er stellt dar, dass z. B. in Paffenhofen die jährlichen Kosten für die externe Firma bei 18.000,00 € liegen, wodurch keinerlei Beschaffungskosten anfallen. Mit Blick auf die Stellungnahe der Verwaltung ändert er den Antrag insofern ab, dass das Streaming nur für die Sitzung des Stadtrates umgesetzt werden soll, jedoch nicht für die Ausschusssitzungen sowie für die Bürgerversammlungen.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über den Antrag, der, auch wenn eine Mehrheit dem grundsätzlich folgen könnte, sinnvollerweise vom neuen Gremium behandelt werden müsse, nachdem dieses im Wesentlichen von der Entscheidung betroffen sei. So konnte nach der angesprochenen Vorbereitung der Verwaltung die Entscheidung vor der Sommerpause getroffen werden. Die Gegner des Streams verweisen auf mögliche langwierige Diskussionen sowie auf den Datenschutz.

 

Stadtrat Pauluhn ist der Auffassung, dass, selbst wenn das neue Gremium die Entscheidung für sich treffen müsse, der Grundsatzbeschluss – auch mit Blick auf die Haushaltsmittel – in heutiger Sitzung beschlossen werden könne.


1.    Die öffentlichen Sitzungen des Stadtrats, die in den Räumlichkeiten des Rathauses stattfinden, werden per Livestream im Internet übertragen.

 

2.    Bild- und Tonaufnahmen erfolgen nur von der jeweiligen Rednerin/ dem jeweiligen Redner. Jedes Ratsmitglied hat das Recht, insgesamt oder vor einzelnen Redebeiträgen ausgeblendet zu werden.

 

3.    Die Übertragungen werden zudem aufgezeichnet und in einer Online-Mediathek auf der Homepage der Stadt Kitzingen für 2 Monate zur späteren Einsicht für die Öffentlichkeit archiviert.

 

4.    Hinweise auf die Übertragungen werden auf der Homepage der Stadt Kitzingen und im Stadtmagazin "Falter" regelmäßig veröffentlicht.

 

5.    Die notwendigen Haushaltsmittel von ca. 17.500,- € für die Erstinstallation und ca. 1.750,- €/a für die laufenden technischen Kosten werden unverzüglich bereitgestellt.