Sitzung: 17.02.2020 STR/003/2020
Stadtkämmerin Erdel geht anhand einer Präsentation ausführlich auf den Haushalt 2020 samt Finanzplanung 2019 – 2023 ein. Dabei stellt sie dar, dass der Haushalt (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) samt Finanzplanung in den Jahren 2019 – 2023 ein Gesamtvolumen von 301.535.300,00 € habe.
Sie verweist auf die wesentlichen Investitionen in den Jahren 2020 bis 2023 in den einzelnen Bereichen und hebt wesentliche kostenintensive Projekte heraus. Besonders stellt sie hinsichtlich des Erwerbs von Grundstücken für die potentielle Erweiterung von Kindergärten in Höhe von 4,3 Mio. € dar, dass diese Summe mit Blick auf die gegenwärtige Diskussion jedoch derzeit noch ohne konkrete Beschlussfassung zur Handlungsfähigkeit eingestellt wurde. Dies auch mit Blick darauf, um bei einem umfassenden Finanzbedarf keinen Nachtragshaushalt erlassen zu müssen. Sollten diese Mittel nicht verbraucht werden, so könnten diese als Deckung für etwaige ebenfalls in Rede stehende Baumaßnahmen rund um die Schaffung von Kita-Plätzen verwendet werden.
Stadtkämmerin Erdel geht auf die Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen ein und stellt zunächst die Kreditaufnahmen sowie die Schuldenentwicklung im Finanzplanungszeitraum dar. Zwischen 2019 und 2023 bestehe eine Netto-Kreditaufnahme von 3,36 Mio. €. Zum Ende des Finanzplanungszeitraums beträgt der Schuldenstand 12,24 Mio. €, wovon 7,66 Mio. € auf den entgeltfinanzierten Bereich entfallen.
Die Rücklagen weisen zum 31.12.2019 einen Stand in Höhe von 17.919.638,00 € auf. Durch den nötigen Ausgleich der Jahresrechnung (2.697.300,00 €) sowie den Entnahmen in den Jahren 2020 bis 2023 in Höhe von 14.560.600,00 € verbleibt eine Rücklage von insgesamt 661.738,00 € (Allgemeine Rücklage bzw. Mindestrücklage).
Ansonsten werde der Vermögenshaushalt im Wesentlichen durch Zuweisungen (38,2 %), Verkaufserlösen bzw. Beiträgen (11,9 %) und die Zuführung des Verwaltungshaushaltes (19,8 %) finanziert.
Weitere Maßnahmen im Vermögenshaushalt bzw. eine Verringerung der Zuführung an den Vermögenshaushalt könnten nur durch weitere Kreditaufnahmen ausgeglichen werden.
Zum Vermögenshaushalt haben die Stadträte verschiedene Fragen, die die Verwaltung wie folgt beantwortet:
Stadträtin Schwab möchte wissen, ob die Stadt bei einer Sanierung des Schulgebäudes in Sulzfeld ebenfalls Mittel in den Haushalt einstellen müsste.
Verwaltungsinspektorin Dietenberger verneint dies, nachdem das Gebäude im Eigentum der Gemeinde Sulzfeld liege. Die Stadt Kitzingen sei Kostenträger für die Ausstattung. Darüber hinaus könnte nach einer Sanierung der Mietpreis steigen.
Stadtrat Dr. Küntzer stellt fest, dass für das Haus für Jugend- und Familie lediglich die Planungskosten eingestellt seien. Er habe bedenken, dass die Verwaltung handlungsfähig sei, nachdem in diesem Jahr noch mit dem Bau begonnen werden soll.
Stadtkämmerin Erdel verweist auf den Wettbewerb Ende März und die dann nötigen weiteren Planungen, insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit dem Fördergeber. Die Verwaltung habe Planungskosten in Höhe von 100.000,00 € eingestellt und sei darüber hinaus bei einem Maßnahmebeginn im Jahr 2020 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung handlungsfähig.
Stadtkämmerin
Erdel verweist als nächstes
auf den Verwaltungshaushalt, geht auf die Veränderungen der Einzelpläne ein und
stellt den Vergleich zum Jahr 2019 dar.
Im Wesentlichen
ziehe sich im Jahr 2020 die Personalkostensteigerung durch die Einzelpläne.
Darüber hinaus
verweist sie auf die verschiedenen Einnahmen- bzw. Ausgabepositionen, geordnet
nach den Gruppierungen sowie die entsprechenden Veränderungen zum Vorjahr.
Abschließend geht Stadtkämmerin
Erdel auf die Zuführung an den Vermögenshaushalt ein, die im Finanzplanungszeitraum
jeweils erreicht werde. Diese liege immer über der Mindestzuführung liege, so
dass eine freie Finanzspanne erwirtschaftet werden könne. Die Zuführung an den
Vermögenshaushalt stellt eine der wesentlichen Einnahmen zur Finanzierung der
investiven Maßnahmen im Vermögenshaushalt dar.
Stadtkämmerin
Erdel stellt fest, dass die
bereits im Überblick zum Vermögenshaushalt vom 23.12.2019 prognostizierte
Minderung der Zuführung des Verwaltungshaushaltes 2020 leider tatsächlich
eingetreten sei. Aufgrund der Personalkostensteigerungen und einer Nachmeldung
der Schulverwaltung in Höhe von 435.000 € bei den lfd. städt. Zuschüssen an die
Kita-Träger habe sich der Überschuss des Verwaltungshaushaltes 2020 von 3,205
Mio. auf 2,260 Mio. € reduziert.
Die Volumina des
Vermögenshaushalt umfassen in der Summe ca. 69 Mio. € und sind in den Jahren
2020 (24 Mio. €) und 2021 (21,5 Mio. €) wiederholt sehr ambitioniert. Noch
nicht enthalten sind die Aufwendungen für das Haus für Jugend und Familie sowie
die etwaigen Kosten für die Schaffung von zusätzlichen Kita-Plätzen.
Mit Blick auf den
umfassenden Zuschuss für Personal und Betrieb für die Kindergärten im
Verwaltungshaushalt sei es ihrer Auffassung nach notwendig, dass Bund und Land
auch für die laufenden Kosten der Kinderbetreuung Fördertöpfe bereitstellt.
Sie bittet bei den
anstehenden Beratungen um Beachtung, dass weitere Ausgaben nur mit neuen
umfangreicheren Kreditaufnahmen finanziert werden können.
Der Vorbericht von Stadtkämmerin
Erdel wird zur Kenntnis genommen.
Die Präsentation
liegt als wesentliche Anlage der Niederschrift bei.