1. Vom Sachvortrag Nr. 2019/262 wird Kenntnis genommen.
2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2019 Haushaltsüberschreitungen bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs- betrag |
VwHh: 4641 7181 4641 7182 |
Kinderbetreuung allgemein; Zuweisung Betriebskostenförderung Weiterleitung Landesmittel Kinderbetreuung allgemein; Betriebskostenzuschuss – Eigenanteil städt. Zuschuss |
3.065.000,00
€ 2.595.000,00 € |
409.755,00 € 71.058,00
€ |
genehmigt wurden.
Die Deckung erfolgte für HSt.:
4641 7181 durch Mehreinnahmen bei HSt. 4641 1710 – Zuweisung Landesmittel für Betriebskostenförderung
4641 7182 durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000 0616 – Überlassung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer